17.59

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte vorweg sagen, dass man, glaube ich, nicht oft genug betonen kann – denn ich glaube, es wissen ganz einfach nicht alle –, dass es wirklich ganz wesentlich und eigentlich nicht so schwierig ist, eine Bürgerinnen- und Bürgerinitiative ins Hohe Haus zu bringen. 500 Unterschriften reichen, damit es hier behandelt wird.

Es wird nicht immer hier behandelt: Lassen Sie mich einen Sidestep zu einer Debatte machen, die wir beim letzten Mal geführt haben – Stichwort „Gegen die Breitspurbahn“. Ich komme aus der Region Bruck an der Leitha, Bezirk Neusiedl am See und Bezirk Baden. Diese Bürgerinnen- und Bürgerinitiative ist abgedreht und gestoppt worden. Sie werden das aber nicht umsetzen, denn wir werden in unseren Regionen weiterhin sehr laut dagegen auftreten. (Beifall bei der SPÖ.) Das sage ich, da heute vonseiten der ÖVP so gelobt wurde, dass das alles so ernst genommen würde.

Lassen Sie mich auch auf eine BürgerInneninitiative, die heute im Sammelbericht auf der Agenda steht, eingehen, nämlich „Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die österreichische Gesetzgebung“. Diskriminierung von Menschen mit Behinde­rungen begleitet uns leider in vielen, vielen Lebenslagen. In dem Zusammenhang geht es auch ganz klar um die Arbeits- und Jobwelt sowie um den Arbeitsmarkt. Diese Ini­tiative begleitet das Hohe Haus schon länger, einige Jahre, umso zentraler und wichtiger finde ich es, nämlich im Sinne der Menschen mit Behinderungen und vor allem im Sinne der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, dass sie jetzt endlich im zuständigen Fach­ausschuss behandelt wird. Das ist, glaube ich, ein wesentlicher Erfolg, wenn das Thema da sozusagen wirklich erfolgreich und auch positiv behandelt werden wird.

Apropos Diskriminierung, geschätzte Kollegen und Kolleginnen: Wir haben gestern über den Eintrag des dritten Geschlechts gesprochen – erinnern Sie sich? –, also Interperso­nen und Transpersonen. Kollege Shetty hat es heute zum Thema gemacht: Wir haben immer noch in den unterschiedlichsten Lebenslagen Diskriminierung, was die sexuelle Orientierung anbelangt. Ich glaube, Sie kennen alle den Slogan „Blutspenden rettet Le­ben“. – Davon ist aber noch immer eine Gruppe von Menschen ausgenommen, nämlich homosexuelle und bisexuelle Menschen. Das ist ungerecht, das ist unfair und das ist vor allem diskriminierend – und das müssen wir endlich stoppen. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

Wir behandeln das als Sozialdemokratie schon sehr, sehr lange. Ich möchte auf meinen Kollegen Mario Lindner, den Soho-Bundesvorsitzenden, verweisen, der das mit aller Ve­hemenz hier im Haus betrieben hat und der natürlich Sprachrohr für eine ganze Com­munity ist – und wir kämpfen da ganz klar Seite an Seite. Ja, es gab ein positives Zeichen vonseiten des Gesundheitsministers, keine Frage, das war heuer im Oktober, aber wie schon gesagt worden ist: Von Ankündigungen hat man halt nichts. Es geht jetzt darum, wirklich zur Umsetzung zu kommen: Weg mit dieser Diskriminierung, was die Blutspende anbelangt!

Ich darf deshalb einen Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „diskri­minierungsfreie Blutspende jetzt verankern!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Blutspendeverordnung umgehend zu ergänzen, sodass bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand kei­ne diskriminierenden Formulierungen verwendet werden dürfen.“

*****

Es braucht Diskriminierungsfreiheit – und das nicht nur im Fragebogen, sondern vor al­lem auch in der Verordnung. Das fordern wir, und ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

18.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Andreas Kollross,

Genossinnen und Genossen

betreffend diskriminierungsfreie Blutspende jetzt verankern!

eingebracht im Zuge der Debatte in der 58. Sitzung des Nationalrats zum Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petionen Nr. 5, 8, 16, 20 und 23 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1, 10, 14 bis 16, 23 und 24 (401 d.B.) TOP 7

Unzählige Menschen leisten in Österreich mit ihrer Blutspende Jahr für Jahr einen Bei­trag zum Gesundheitssystem und helfen mit, Leben zu retten! Rund eine halbe Million Blutspenden müssen laut Angaben des Roten Kreuzes jährlich aufgebracht werden. Im­mer wieder suchen Blutspendeorganisationen daher dringend nach Freiwilligen und gerade in Zeiten von COVID-19 ist der Beitrag von Spender_innen für unser Gesund­heitssystem wichtiger denn je. Trotzdem werden homo- und bisexuelle Männer noch im­mer bewusst von der Möglichkeit zu spenden ausgeschlossen – denn für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), gilt ein 12-monatiger Ausschluss von der Blutspende.

Nach langer medialer Diskussion forderte der Nationalrat in einer Entschließung vom 28. April 2020 den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz auf, einen Arbeitskreis zur Prüfung einer diskriminierungsfreien Blutspende ein­zurichten. Am 6. Oktober 2020 kündigte der Minister schließlich per Aussendung an, dass „diskriminierungsfreie Blutspende (…) möglich sein“ soll.

Dieser Kurswechsel der Regierung ist ein wichtiger Schritt und ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft, die sich seit langem für einen diskriminierungsfreien Zugang zur Blut­spende eingesetzt hat. Sollte diese Entscheidung tatsächlich umgesetzt werden, dann ist es entscheidend, den Grundsatz der Antidiskriminierung auch rechtlich – nämlich in der Verordnung betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssi­cherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung – BSV) – zu verankern. Schon vor 10 Jahren hat der damalige Gesundheitsminister in einer Anfragebeantwor­tung vorgeschlagen, diese Verordnung um folgenden Punkt zu ergänzen:

 „3. (1) a. Bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand und dessen Dokumentation sowie der diesbezüglichen Aufklärung und Information dürfen keine dis­kriminierenden Formulierungen verwendet werden.“

Wenn die Bundesregierung das Ziel, die Diskriminierung schwuler und bisexueller Män­ner beim Zugang zur Blutspende endlich zu beenden, tatsächlich verfolgt, dann ist es notwendig, diesen Grundsatz auch in der Blutspendeverordnung zu verankern und damit mögliche künftige Diskriminierungen zu unterbinden. Denn zählen muss das individuelle Risikoverhalten, nicht die sexuelle Orientierung von Blutspender_innen!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Blutspendeverordnung umgehend zu ergänzen, sodass bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand kei­ne diskriminierenden Formulierungen verwendet werden dürfen.“

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