18.18
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kollege Stocker hat gerade behauptet, dass die Verfahrensordnung normieren würde, dass die Befragung einer Person nicht länger als 4 Stunden dauern darf und man deswegen jemanden nicht ein zweites Mal laden darf. Das ist vollkommen vorbeigelesen.
Ich berichtige tatsächlich: Man darf eine Person einmal laden und 4 Stunden befragen. Man darf als Minderheit eine Person auch ein zweites Mal laden, und diese Befragung darf noch einmal 4 Stunden dauern. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich ersuche Klubobmann Wöginger, eine Aufklärung im eigenen Klub zu gestalten, damit die Geschäftsordnung und die Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses richtig verstanden werden. Man darf natürlich als Minderheit zwei Mal laden, und jede Befragung darf jeweils 4 Stunden dauern. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Eine Mehrheit kann übrigens unendlich oft laden, und dann kann man unendlich oft 4 Stunden befragen. Das nur als kleinen Aufklärungstipp. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
18.19
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.