18.33

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Erlauben Sie mir ein paar Worte zu Kollegen Hafenecker, denn eines muss hier eindeutig klargestellt werden: Unser Präsident Wolfgang Sobotka ist ein hervorragender Präsident, der seine Sache korrekt und gewissenhaft (Zwischenrufe bei der FPÖ) auch im Vorsitz des Untersuchungsaus­schusses ausführt. – Das muss ganz klargestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FPÖ möchte mit diesem Antrag erreichen, dass in zukünftigen Untersuchungsausschüssen Auskunftspersonen per Video befragt werden können. Kollege Hafenecker begründet dies damit, dass geladene Auskunftsper­sonen dem Ibiza-Untersuchungsausschuss aufgrund der Coronapandemie ferngeblie­ben sind, dieser Einladung also nicht gefolgt sind, was ich persönlich verstehe und auch nachvollziehen kann. Letztendlich geht es immer um die persönliche Entscheidung. Es geht um die Gesundheit eines Menschen und seiner Angehörigen. Es wird dieser Antrag heute dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen und wir werden ihn dort inhaltlich noch genauer diskutieren. Ich möchte meine Redezeit daher dafür nützen, um im Lichte der derzeitigen Verfahrensordnung ein paar Fragen, die mir diskussionswürdig erschei­nen, aufzuwerfen.

Zum einen stellt sich die Frage, wie die Vertraulichkeit bei einer Videobefragung gewähr­leistet werden kann. Derzeit ist es ja so, dass die Befragungen von Auskunftspersonen nur medienöffentlich sind. Das heißt, nur Medienvertreter dürfen an den Sitzungen teil­nehmen.

Zum Zweiten stellt sich die Frage, wie Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen ge­wahrt werden können. In der Untersuchungsausschusssitzung kann sich die Auskunfts­person direkt an den Verfahrensanwalt oder an den Verfahrensrichter zur vertraulichen Beratung wenden.

Die dritte Frage, die sich stellt, ist, wie der Auskunftsperson Dokumente vorgelegt wer­den.

Ich denke, dass wir diese Fragen ganz genau diskutieren müssen, denn Erfahrungen haben gezeigt, dass von manchen Beteiligten im Hinblick auf die Vertraulichkeit in die­sem Untersuchungsausschuss nicht immer mit größter Sorgfalt umgegangen wird. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.)

Letztendlich geht es einerseits um die Gesundheit der Menschen, die befragt werden sollen, aber als ganz wesentlichen Punkt auch um die Wahrung der Persönlichkeits- und Vertraulichkeitsrechte der Auskunftsperson. Das muss uns allen hier ein großes Anlie­gen sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.36

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.