Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
Mit Beschlussfassung vom 19. September 2019 wurden Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit mit Pensionsantritt ab 1.1.2020 abschlagsfrei gestellt. Seit diesem Beschluss ist vor allem die ÖVP bemüht, diese Regelung als ungerecht und unsozial darzustellen und deren Abschaffung voranzutreiben. Zuletzt hat Bundeskanzler Kurz angekündigt, dass die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren abgeschafft wird und damit hohe Abschläge für Langzeitversicherte wieder eingeführt werden. Ein Bundeskanzler, der sich noch nie am freien Arbeitsmarkt beweisen musste, fordert die Kürzung der Pensionsleistung von Menschen, die mindestens 45 Jahre lang in das Pensionssystem eingezahlt haben.
Bei der Korridorpension ab 62 Jahren werden Abschläge bis zu insgesamt 12,6 % von der Pensionshöhe abgezogen (4,2 % pro Jahr, bei 3 Jahren vor dem 65.Lebensjahr sind es insgesamt 12,6 %). Diese Abschläge wurden auch schlagend, wenn der Versicherte bereits 45 Arbeitsjahre oder mehr vorweisen konnte, ausschließlich deshalb, weil er vor dem Regelpensionsalter eine Pension in Anspruch genommen hat.
Diese Abschläge sind sozialpolitisch nicht gerechtfertigt. Jemand der tatsächlich 45 Arbeitsjahre lang seine Beiträge in das Pensionssystem abgeführt hat, soll bei Inanspruchnahme seiner Pension, keine Abschläge haben. Dabei handelt es sich um jene Leistungsträger, die doch der ÖVP immer so am Herzen liegen, für die sie aber, wenn es um die Honorierung der Leistung geht, nichts übrig hat. Das beweist sie auch bei der bevorstehenden Pensionsanpassung, denn für diese betroffenen PensionsbezieherInnen gibt es nicht einmal die Inflationsabgeltung. So belohnt die türkis/grüne Regierung Leistungsträger.
Aber nicht nur der Bundeskanzler will die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren abschaffen, auch Vizekanzler Kogler hat das bereits gefordert. Ein vermeintliches Argument beider Regierungsmitglieder ist, dass sie ausschließlich Männern zugutekommt.
Die Abschaffung dieser Pensionsart ist aber der vollkommen falsche Weg. Dadurch würde sich das Leben der arbeitenden Frauen in Österreich in keiner Hinsicht verbessern. Im Gegenteil, man rechtfertigt ein Unrecht mit einem anderem Unrecht.
Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und erhöht die Gefahr der Altersarmut. Auch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist dringend notwendig.
Das vermeintliche Argument, dass Frauen von dieser abschlagsfreien Pension nicht profitieren würden, trifft auch gar nicht zu. Frauen profitieren NOCH nicht davon. Die Anpassung des Frauenpensionsalters an das der Männer beginnt schrittweise mit Jahresbeginn 2024, bis zum Jahr 2033 soll sie abgeschlossen sein. Diese schrittweise Anpassung trifft alle Frauen, die nach dem 2.12.1963 geboren sind. Frauen, die ab dem 2.6.1968 zur Welt gekommen sind, haben bereits das gleiche Regelpensionsalter wie Männer. Ebenso wird nicht erwähnt, dass bei der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren Kindererziehungszeiten im Ausmaß von fünf Jahren bzw. 60 Monaten angerechnet werden, um Benachteiligungen von Frauen zu vermeiden. Darüber hinaus muss auch klargestellt werden, dass Frauen nach wie vor ab dem 60. Lebensjahr abschlagsfrei in Pension gehen können.
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