66 000 Familien mit rund 88 Millionen Euro und jeweils mit einer durchschnittlichen Summe von 1 300 Euro unterstützen.
In diesen herausfordernden Zeiten bedarf es weiterhin besonderer Maßnahmen. Deshalb haben wir weitere 50 Millionen Euro für 2021 im Familienhärtefonds sichergestellt. Damit können wir über 40 000 Familien, die es brauchen, weiterhin unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Selbstverständlich braucht es jetzt mehr, nämlich einen breiten Maßnahmenmix für unsere Familien. Betreffend die Sonderbetreuungszeit, die ich als ersten Punkt ansprechen möchte, haben wir uns in der Bundesregierung, aber vor allem auch gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf geeinigt, dass dort, wo es zu Schulschließungen kommt, wo Kindergärten geschlossen sind, weil beispielsweise die Pädagoginnen und Pädagogen selbst vom Coronavirus betroffen sind oder es zu Quarantänefällen kommt, wie wir heute schon gehört haben, der Rechtsanspruch für alle berufstätigen Eltern in flexibler Art und Weise zu jeweils vier Wochen insgesamt bis zum Ende des Schuljahres 2021 zu 100 Prozent sichergestellt ist. Darauf können Sie sich verlassen. Und auch die Arbeitgeber bekommen statt 50 Prozent 100 Prozent refundiert.
Wo es möglich und notwendig ist, können die Arbeitgeber das mit den berufstätigen Eltern auch direkt vereinbaren. (Zwischenruf des Abg. Rauch.) Diese Option war mir besonders wichtig, weil es in vielen Fällen möglich ist und in der Praxis auch umgesetzt wird. Dazu beträgt die Refundierung an die Arbeitgeber statt 50 Prozent 100 Prozent. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte nicht auf die Details eingehen, weil wir schon viel darüber gehört haben. Die Schulen sind geöffnet, die Kinderbetreuung mit Lernunterstützung ist sichergestellt. Diese Erfahrung aus dem ersten Lockdown haben wir für diese Phase jetzt im Herbst weiterentwickelt, damit die Kinder vor allem in einem vertrauten, zumutbaren Umfeld unterstützt werden. Das ist ganz wichtig. Wenn aber die Schule nicht geöffnet haben kann, dann gilt zu 100 Prozent der Rechtsanspruch.
Dazu bin ich in engster Abstimmung mit unserem Herrn Bildungsminister, der sicherstellt, dass in Schulen, Kindergärten und Kindergarteneinrichtungen – da sind die Bundesländer in der Zusammenarbeit sehr konstruktiv – Kinderbetreuung mit Lernunterstützung gewährleistet wird. Wenn es diesbezüglich zu Einzelfällen kommt, wie ich es schon gehört habe, dann steht der Herr Bildungsminister mit seinem Team gerne zur Verfügung. In diesem Bereich ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung gegeben.
Wir haben auch weitere Maßnahmen im Budget für die Familien beziehungsweise auch für die überschneidenden Bereiche vorgesehen, zum Beispiel ist im Schulbuchbudget eine Erhöhung von 12 Millionen Euro auf über 124 Millionen Euro sichergestellt, damit wir vor allem die digitalen Schulbücher sowie die Plattform Digi4School unterstützen können, weil es jetzt notwendig ist. Zudem haben wir auch eine Erhöhung des Budgets zur Schülerfreifahrt um 12 Millionen Euro erzielt, um den Linien- und Gelegenheitsverkehr insgesamt auf über 488 Millionen Euro auszubauen.
Jetzt ist es aber von besonders zentraler Bedeutung, dass wir die Familien nicht im Stich lassen – sie einerseits finanziell, vor allem aber emotional in dieser Krise unterstützen. Ich bin allen Beratungsstellen, für die ich verantwortlich sein darf, sehr dankbar, etwa den Familienberatungsstellen, die sofort – und das schon zu über 80 Prozent – auf digital umgestellt haben, damit sich Familien zu jeder Zeit an eine Beratungsstelle wenden können. Genauso können auch unsere Jugendlichen direkt zum Hörer greifen, 147 wählen – wir haben es vorhin schon kurz gehört –, um sich bei Rat auf Draht Beratung zu holen.
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