14.31

Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir behandeln heute Vorlagen aus dem Ausschuss für Familie und Jugend, und ich möchte auf den Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro, der im September bereits ausgezahlt wurde, und auf einen Antrag der NEOS zum Thema Fixkostenzuschuss für UnternehmerInnen eingehen.

Grundsätzlich möchte ich aber zu Beginn noch einmal festhalten, speziell auch in Rich­tung der Kollegen Bernhard und Köllner, dass diese Bundesregierung alles tut, möglichst allen betroffenen Menschen in Österreich mittels finanzieller Unterstützung durch diese Krise zu helfen. Dafür wendet Österreich, gemessen an der Größe des Landes, das meiste Geld in ganz Europa auf, und zwar in allen Bereichen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben es heute schon gehört: Allein im Bereich Familie waren es im September 1,13 Milliarden Euro. Also es ist nicht so, dass da nichts passiert. Es wird auch nichts unter den Teppich gekehrt. Ganz im Gegenteil, die Ministerin und ihr Team bemühen sich um Einzelfälle, sind Ansprechpartner – es ist vorbildhaft, wie da gearbeitet wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro wurde, wie gesagt, im September automa­tisch ausgezahlt, unbürokratisch und rasch, damit die Hilfe auch schnell ankommt. Es gab dann Kritik, dass das einige nicht bekommen haben. Ich verstehe natürlich, was Sie meinen, aber es ist eben leider so, dass es für Gesetze auch Fristen, Grenzen und Zeit­vorgaben gibt und dass es vielleicht in manchen Fällen ganz knapp ist, dass die Voraus­setzungen nicht erfüllt werden, aber es muss eben auch Grenzen geben. Für die Fami­lien wurde trotzdem, wie schon gesagt, sehr viel gemacht, es wurde nicht nur eine Maß­nahme getroffen.

Zum Antrag der NEOS, in dem diese meinen, dass Selbstständige keinen Anspruch auf Fixkostenzuschuss hätten, wenn sie im Referenzzeitraum des Vorjahres in Karenz wa­ren, möchte ich zwei Punkte sagen: Erstens sehen ich und vor allem das Finanzministe­rium das nicht so, weil die Richtlinie ja vorsieht, dass für Unternehmen, für die keine Umsatz- oder ertragssteuerlichen Daten aus dem Jahr 2018 oder 2019 vorliegen, eben die Umsatzausfälle anhand einer Planrechnung plausibilisiert werden können und somit schon ein Fixkostenzuschuss beantragt werden kann. Unternehmerinnen können also, wenn sie in Karenz waren – wie Neugründer oder bei Umgründungen, bei Ruhendstel­lungen –, auf plausibilisierte Daten zurückgreifen.

Zweitens möchte ich noch darauf hinweisen, dass es für Einpersonenunternehmen auch den Härtefallfonds gibt, der über die Wirtschaftskammer abgewickelt wird. Der Fixkos­tenzuschuss ist ja dazu da, betriebliche Aufwendungen zu ersetzen, wenn zum Beispiel ein Hotel schließen musste; aber durch Karenz wird üblicherweise ein Betrieb nicht un­bedingt stillgelegt.

Ich möchte nochmals positiv hervorheben und unterstreichen: Ministerin Aschbacher be­müht sich enorm um die Familien in diesem Land, sie spüren es auch, und selbst wenn Fehler oder Lücken entdeckt wurden, ist das nicht unter den Teppich gekehrt, sondern behoben und verbessert worden. Work in progress! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.34

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte, Herr Abgeordneter.