19.32
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Konsumentenschutzausschuss ist gemeinhin kein Ausschuss, in dem es große ideologische Gräben zu überwinden gilt. Diesmal war es ein bisschen anders, bei dem Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz waren wir uns nicht ganz eins, denn unserer Ansicht nach kommt es da in einigen Fällen zu Qualitätsverlust im Verbraucherschutz. Das, werte Damen und Herren, behaupten nicht nur wir als Opposition, sondern das geben auch die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer, des VKI und der Bundeswettbewerbsbehörde wieder.
So werden Teile der Zuständigkeit im Verbraucherschutz, etwa der Umgang mit irreführenden Geschäftspraktiken und Mängel bei Pauschalreisen, von der weisungsfreien Bundeswettbewerbsbehörde zur natürlich weisungsgebundenen Dienststelle des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verfrachtet. Wie wir meinen, ist schon allein dieser Umstand ein Rückschritt. Niemand kann annehmen, dass das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen dieser Aufgabe besser gewachsen ist als die Bundeswettbewerbsbehörde.
Wie heißt es auf der Homepage des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen? – „Das BEV ist eine dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachgeordnete Bundesbehörde mit den Aufgabenbereichen Vermessung und Geoinformation und Mess- und Eichwesen.“ Von Verbraucherschutz steht da gar nichts drinnen. Warum auch? – Die Damen und Herren dort sind dazu nicht ausgebildet und verfügen dahin gehend natürlich auch über keine Expertise. Daher fehlt uns die sachliche Rechtfertigung dieses Übergangs der Zuständigkeit.
Natürlich gibt es aber für alles eine Erklärung. Man muss sich nur fragen: Warum? Wem nutzt es? Cui bono? Da werden unabhängige Beamte durch weisungsgebundene Mitarbeiter eines Ministeriums ersetzt. Für uns ist der Interessenkonflikt vorgegeben. Was soll man sich denken, wenn die Bundeswettbewerbsbehörde nach 13 Jahren erfolgreicher Tätigkeit durch eine andere, unkundige Behörde ersetzt wird? Wo bleibt da die Logik? Ich meine: Geht irgendjemand von uns wegen eines Haarschnitts – das ist vergleichbar – zum Bäcker? – Das ist einfach nicht richtig! (Beifall bei der FPÖ.)
Wen begünstigen die Nachschau in Unternehmen nur während der Öffnungszeiten und wenn es genehm ist und die Auskunftserteilungen nur vor Ort? Den Verbraucherschutz oder die Unternehmen? Die Befugnis für Testkäufe, erforderlichenfalls inkognito, fällt völlig. Da fragt man sich schon: Wer will dieses Instrument unterbinden, und warum?
Herr Bundesminister, da drängt sich uns schon der begründete Verdacht auf, dass da den Unternehmen und nicht den Konsumenten unter die Arme gegriffen wird. Das Ganze hinter dem Titel Verbraucherschutz zu verstecken ist wirklich reichlich schräg und riecht ein bisschen nach Wirtschaftsbund. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.