19.32

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Da­men und Herren des Hohen Hauses! Der Konsumentenschutzausschuss ist gemeinhin kein Ausschuss, in dem es große ideologische Gräben zu überwinden gilt. Diesmal war es ein bisschen anders, bei dem Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz waren wir uns nicht ganz eins, denn unserer Ansicht nach kommt es da in einigen Fällen zu Qua­litätsverlust im Verbraucherschutz. Das, werte Damen und Herren, behaupten nicht nur wir als Opposition, sondern das geben auch die Stellungnahme der Rechtsanwaltskam­mer, des VKI und der Bundeswettbewerbsbehörde wieder.

So werden Teile der Zuständigkeit im Verbraucherschutz, etwa der Umgang mit irrefüh­renden Geschäftspraktiken und Mängel bei Pauschalreisen, von der weisungsfreien Bun­deswettbewerbsbehörde zur natürlich weisungsgebundenen Dienststelle des Ministeri­ums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verfrachtet. Wie wir meinen, ist schon allein dieser Umstand ein Rückschritt. Niemand kann annehmen, dass das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen dieser Aufgabe besser gewachsen ist als die Bundes­wettbewerbsbehörde.

Wie heißt es auf der Homepage des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen? – „Das BEV ist eine dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nach­geordnete Bundesbehörde mit den Aufgabenbereichen Vermessung und Geoinforma­tion und Mess- und Eichwesen.“ Von Verbraucherschutz steht da gar nichts drinnen. Warum auch? – Die Damen und Herren dort sind dazu nicht ausgebildet und verfügen dahin gehend natürlich auch über keine Expertise. Daher fehlt uns die sachliche Recht­fertigung dieses Übergangs der Zuständigkeit.

Natürlich gibt es aber für alles eine Erklärung. Man muss sich nur fragen: Warum? Wem nutzt es? Cui bono? Da werden unabhängige Beamte durch weisungsgebundene Mitar­beiter eines Ministeriums ersetzt. Für uns ist der Interessenkonflikt vorgegeben. Was soll man sich denken, wenn die Bundeswettbewerbsbehörde nach 13 Jahren erfolgreicher Tätigkeit durch eine andere, unkundige Behörde ersetzt wird? Wo bleibt da die Logik? Ich meine: Geht irgendjemand von uns wegen eines Haarschnitts – das ist vergleich­bar – zum Bäcker? – Das ist einfach nicht richtig! (Beifall bei der FPÖ.)

Wen begünstigen die Nachschau in Unternehmen nur während der Öffnungszeiten und wenn es genehm ist und die Auskunftserteilungen nur vor Ort? Den Verbraucherschutz oder die Unternehmen? Die Befugnis für Testkäufe, erforderlichenfalls inkognito, fällt völ­lig. Da fragt man sich schon: Wer will dieses Instrument unterbinden, und warum?

Herr Bundesminister, da drängt sich uns schon der begründete Verdacht auf, dass da den Unternehmen und nicht den Konsumenten unter die Arme gegriffen wird. Das Ganze hinter dem Titel Verbraucherschutz zu verstecken ist wirklich reichlich schräg und riecht ein bisschen nach Wirtschaftsbund. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Peter Wei­dinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.