20.40

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich will ja gar nicht lange mutmaßen, was der Grund, der wahre Grund für diesen Antrag ist, sondern versu­che, das einfach sachlich zu sehen.

Was bedeutet Sprachniveau A2? – Sprachniveau A2, das derzeit gefordert wird, bedeu­tet, dass man sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen kann, dass man Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke versteht. Ich würde meinen, und das zeigt auch die Praxis, dass das für Taxifahrer durchaus ausreichend ist. Also mir sind da kei­nerlei Probleme bekannt, dass die Dienstleistung, die Qualität der Dienstleistung, daran scheitert, dass das nicht funktioniert.

Wir halten das auch für sehr wichtig, denn genau in diesem Gewerbebereich finden sich sehr viele Einstiegsmöglichkeiten in das Berufsleben für Menschen mit Migrationshinter­grund. Da ist es besonders wichtig, dass ihnen eine Chance gegeben wird, tätig zu sein. Es ist ja auch immer wieder eine Forderung, dass diese Menschen dem Sozialstaat so­zusagen nicht auf der Tasche liegen, sondern sich selber ihre Existenz sichern können. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Hafenecker.) Da würde man sie jetzt, wenn man da plötzlich B1 fordert, schon massiv behindern. – Also so viel zu diesem Antrag.

Ich will aber das Thema Taxi zur Gelegenheit nehmen, einen Entschließungsantrag ein­zubringen. Er ist jetzt zwar durch die aktuellen Ereignisse ein wenig überholt, ich bringe ihn aber trotzdem ein. Anlass – da braucht es gar keine Verschwörungstheorien von wegen Silicon Valley oder so etwas – ist ganz einfach ein Bericht der Bundeswettbe­werbsbehörde, die die Rechtslage geprüft hat, die sich aufgrund dieser Novelle, mit der das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe zusammengelegt worden sind, ergibt. Die­ser Bericht löst Handlungsbedarf aus.

Wir haben praktisch keine Wettbewerbssituation mehr im Bereich der gewerblichen Per­sonenbeförderung mit Pkws. Das wiederherzustellen ist eben der Sinn meines Entschlie­ßungsantrages. Natürlich erleben wir jetzt viele Reaktionen aus dem Taxigewerbe, aber eines muss man schon sagen: Es wird nicht aufzuhalten sein, dass es durch die Digitali­sierung der Gesellschaft immer öfter Plattformen geben wird, auf denen Angebot und Nachfrage digital verknüpft werden. Das führt auch in anderen Bereichen, das wissen wir, zu Problemen, weil es einfach neu ist, weil wir uns darauf erst einstellen müssen. Es wäre aber grundfalsch, darauf zu reagieren, indem man den Markt abschottet, indem man den Wettbewerb unterbindet. Das wird nie und nimmer funktionieren.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Libe­ralisierung Taxi- und Mietwagengewerbe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zukommen zu lassen, welche separat regulierte Ta­xi- und Mietwagengewerbe sicherstellt, um einen fairen, innovativen Qualitäts- und Preis­wettbewerb im privaten Personentransport-Gewerbe zu ermöglichen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

20.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Liberalisierung Taxi- und Mietwagengewerbe

eingebracht im Zuge der Debatte in der 64. Sitzung des Nationalrats über Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für Taxi-Lenker (420 d.B.) – TOP 39

Die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes sieht, wie in der Begründung des An­trags 928/A(E) angeführt, eine Zusammenlegung der Taxi- und Mietwagengewerbe vor. Im September 2019 startete die Bundeswettbewerbsbehörde mit einer Branchenunter­suchung des Taxi- und Mietwagenmarkts, deren Ergebnisse nun vorliegen. Die unmiss­verständlichen Erkenntnisse des 100 Seiten langen Endberichts sind die folgenden:

•           "Innovation wird gebremst. Die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen- zu einem einheitlichen Personenbeförderungsgewerbe bedeutet nichts anderes, als die gesetzliche Festlegung des ursprünglichen Taxigewerbes als alleiniges Ge­schäftsmodell zu etablieren. Diese Umsetzung verhindert die Entwicklung von neuen und innovativen Geschäftsmodellen und hemmt den Wettbewerb.

•           Fixe Tarifpflicht und Marktaustritte. Derzeit ist noch unklar, ob ein fixer Taxitarif gesetzlich verankert wird. Bei einem fixen Tarif kann ein Preiswettbewerb nicht mehr stattfinden. Dies könnte zur Folge haben, dass neue Geschäftsmodelle, wie bspw. App-basierte Online-Vermittlungsdienste, den Markt wieder verlassen müssen.

•           Angebotsreduktion. Die Kundenumfrage hat ergeben, dass 40% eine Präferenz für neue Geschäftsmodelle haben. Somit gibt es ein Interesse für neue innovative Geschäftsmodelle im Markt für das Personenbeförderungsgewerbe. Durch die neuen Regelungen wird die Angebotsauswahl für Kunden und Kundinnen mini­miert.

•           Entfall von Qualitäts- und Preiswettbewerb. Der große Vorteil von Online-Vermitt­lungsdiensten besteht in der Preistransparenz und den vergleichsweise geringe­ren Beförderungskosten für Konsumenten und Konsumentinnen. 95% der be­fragten Konsumenten und Konsumentinnen erachten Preistransparenz als wich­tig. Durch die mögliche Einführung eines fixen Tarifs entfällt nicht nur diese Preis­transparenz, sondern es wird auch der gesamte Preiswettbewerb in einer Branche beseitigt. Ein Anstieg der Preise bei Verordnung eines fixen Tarifs scheint wahr­scheinlich. Mangels Preiswettbewerbs werden wohl auch nur noch sehr geringe Anreize an einem entsprechenden Qualitätswettbewerb bestehen.

•           Arbeitsplatzverluste. Mit den neuen Regeln müssen Mietwagenfahrer_innen ei­nen Taxi-Ausweis beantragen und eine Prüfung ablegen. Aufgrund der vorhan­denen Prüfungskapazitäten wird es ihnen praktisch unmöglich gemacht, die Prü­fung zeitgerecht absolvieren zu können. Diese Angebotsreduktion kann sich etwa durch längere Wartezeiten ebenfalls negativ auf die Qualität der Beförderungs­leistung und somit auf die Konsumenten und Konsumentinnen auswirken.

•           Liberalisierung der Tarife – EU Vergleich. Laut ökonomischer Literatur sind Taxi­märkte generell zu stark reguliert. Preisregulierungen können zwar gerechtfertigt sein; allerdings weisen fixe Tarife für den Markt eher negative Effekte auf. Öster­reich und Deutschland sind die einzigen EU Länder mit fix regulierten Tarifen. Die generelle Tendenz geht in Richtung Deregulierung in den Taximärkten. In Län­dern wie Schweden, Norwegen und Irland wurden die Preise, quantitative Limits oder beides dereguliert. Die Mehrheit der Länder verfügen über einen Maximal­tarif, welcher einen gewissen Preiswettbewerb zulässt.

•           Vorteile beider Gewerbe bleiben nicht erhalten. Der Intention des Gesetzgebers, die Vorteile der beiden Gewerbe zu erhalten, wird nicht entsprochen. Das Gesetz berücksichtigt die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Charakteristika der Taxi- und Online Vermittlungsleistungen, wie etwa die dynamische Preisgestal­tung, Preistransparenz, einfache Buchungs-, Bezahl- und Bewertungssysteme un­genügend."

Die Ausführungen der Bundeswettbewerbsbehörde lassen keinen Zweifel an der Tatsa­che zu, dass die Zusammenlegung der Taxi- und Mietwagengewerbe überwiegend ne­gative Effekte mit sich bringen wird. Um Österreich als fairen und modernen Wirtschafts­standort zu erhalten, muss gegengesteuert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zukommen zu lassen, welche separat regulierte Ta­xi- und Mietwagengewerbe sicherstellt, um einen fairen, innovativen Qualitäts- und Preis­wettbewerb im privaten Personentransport-Gewerbe zu ermöglichen. "

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Andreas Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.