20.40
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich will ja gar nicht lange mutmaßen, was der Grund, der wahre Grund für diesen Antrag ist, sondern versuche, das einfach sachlich zu sehen.
Was bedeutet Sprachniveau A2? – Sprachniveau A2, das derzeit gefordert wird, bedeutet, dass man sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen kann, dass man Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke versteht. Ich würde meinen, und das zeigt auch die Praxis, dass das für Taxifahrer durchaus ausreichend ist. Also mir sind da keinerlei Probleme bekannt, dass die Dienstleistung, die Qualität der Dienstleistung, daran scheitert, dass das nicht funktioniert.
Wir halten das auch für sehr wichtig, denn genau in diesem Gewerbebereich finden sich sehr viele Einstiegsmöglichkeiten in das Berufsleben für Menschen mit Migrationshintergrund. Da ist es besonders wichtig, dass ihnen eine Chance gegeben wird, tätig zu sein. Es ist ja auch immer wieder eine Forderung, dass diese Menschen dem Sozialstaat sozusagen nicht auf der Tasche liegen, sondern sich selber ihre Existenz sichern können. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Hafenecker.) Da würde man sie jetzt, wenn man da plötzlich B1 fordert, schon massiv behindern. – Also so viel zu diesem Antrag.
Ich will aber das Thema Taxi zur Gelegenheit nehmen, einen Entschließungsantrag einzubringen. Er ist jetzt zwar durch die aktuellen Ereignisse ein wenig überholt, ich bringe ihn aber trotzdem ein. Anlass – da braucht es gar keine Verschwörungstheorien von wegen Silicon Valley oder so etwas – ist ganz einfach ein Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde, die die Rechtslage geprüft hat, die sich aufgrund dieser Novelle, mit der das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe zusammengelegt worden sind, ergibt. Dieser Bericht löst Handlungsbedarf aus.
Wir haben praktisch keine Wettbewerbssituation mehr im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung mit Pkws. Das wiederherzustellen ist eben der Sinn meines Entschließungsantrages. Natürlich erleben wir jetzt viele Reaktionen aus dem Taxigewerbe, aber eines muss man schon sagen: Es wird nicht aufzuhalten sein, dass es durch die Digitalisierung der Gesellschaft immer öfter Plattformen geben wird, auf denen Angebot und Nachfrage digital verknüpft werden. Das führt auch in anderen Bereichen, das wissen wir, zu Problemen, weil es einfach neu ist, weil wir uns darauf erst einstellen müssen. Es wäre aber grundfalsch, darauf zu reagieren, indem man den Markt abschottet, indem man den Wettbewerb unterbindet. Das wird nie und nimmer funktionieren.
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Liberalisierung Taxi- und Mietwagengewerbe“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zukommen zu lassen, welche separat regulierte Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellt, um einen fairen, innovativen Qualitäts- und Preiswettbewerb im privaten Personentransport-Gewerbe zu ermöglichen.“
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Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
20.44
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Liberalisierung Taxi- und Mietwagengewerbe
eingebracht im Zuge der Debatte in der 64. Sitzung des Nationalrats über Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für Taxi-Lenker (420 d.B.) – TOP 39
Die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes sieht, wie in der Begründung des Antrags 928/A(E) angeführt, eine Zusammenlegung der Taxi- und Mietwagengewerbe vor. Im September 2019 startete die Bundeswettbewerbsbehörde mit einer Branchenuntersuchung des Taxi- und Mietwagenmarkts, deren Ergebnisse nun vorliegen. Die unmissverständlichen Erkenntnisse des 100 Seiten langen Endberichts sind die folgenden:
• "Innovation wird gebremst. Die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen- zu einem einheitlichen Personenbeförderungsgewerbe bedeutet nichts anderes, als die gesetzliche Festlegung des ursprünglichen Taxigewerbes als alleiniges Geschäftsmodell zu etablieren. Diese Umsetzung verhindert die Entwicklung von neuen und innovativen Geschäftsmodellen und hemmt den Wettbewerb.
• Fixe Tarifpflicht und Marktaustritte. Derzeit ist noch unklar, ob ein fixer Taxitarif gesetzlich verankert wird. Bei einem fixen Tarif kann ein Preiswettbewerb nicht mehr stattfinden. Dies könnte zur Folge haben, dass neue Geschäftsmodelle, wie bspw. App-basierte Online-Vermittlungsdienste, den Markt wieder verlassen müssen.
• Angebotsreduktion. Die Kundenumfrage hat ergeben, dass 40% eine Präferenz für neue Geschäftsmodelle haben. Somit gibt es ein Interesse für neue innovative Geschäftsmodelle im Markt für das Personenbeförderungsgewerbe. Durch die neuen Regelungen wird die Angebotsauswahl für Kunden und Kundinnen minimiert.
• Entfall von Qualitäts- und Preiswettbewerb. Der große Vorteil von Online-Vermittlungsdiensten besteht in der Preistransparenz und den vergleichsweise geringeren Beförderungskosten für Konsumenten und Konsumentinnen. 95% der befragten Konsumenten und Konsumentinnen erachten Preistransparenz als wichtig. Durch die mögliche Einführung eines fixen Tarifs entfällt nicht nur diese Preistransparenz, sondern es wird auch der gesamte Preiswettbewerb in einer Branche beseitigt. Ein Anstieg der Preise bei Verordnung eines fixen Tarifs scheint wahrscheinlich. Mangels Preiswettbewerbs werden wohl auch nur noch sehr geringe Anreize an einem entsprechenden Qualitätswettbewerb bestehen.
• Arbeitsplatzverluste. Mit den neuen Regeln müssen Mietwagenfahrer_innen einen Taxi-Ausweis beantragen und eine Prüfung ablegen. Aufgrund der vorhandenen Prüfungskapazitäten wird es ihnen praktisch unmöglich gemacht, die Prüfung zeitgerecht absolvieren zu können. Diese Angebotsreduktion kann sich etwa durch längere Wartezeiten ebenfalls negativ auf die Qualität der Beförderungsleistung und somit auf die Konsumenten und Konsumentinnen auswirken.
• Liberalisierung der Tarife – EU Vergleich. Laut ökonomischer Literatur sind Taximärkte generell zu stark reguliert. Preisregulierungen können zwar gerechtfertigt sein; allerdings weisen fixe Tarife für den Markt eher negative Effekte auf. Österreich und Deutschland sind die einzigen EU Länder mit fix regulierten Tarifen. Die generelle Tendenz geht in Richtung Deregulierung in den Taximärkten. In Ländern wie Schweden, Norwegen und Irland wurden die Preise, quantitative Limits oder beides dereguliert. Die Mehrheit der Länder verfügen über einen Maximaltarif, welcher einen gewissen Preiswettbewerb zulässt.
• Vorteile beider Gewerbe bleiben nicht erhalten. Der Intention des Gesetzgebers, die Vorteile der beiden Gewerbe zu erhalten, wird nicht entsprochen. Das Gesetz berücksichtigt die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Charakteristika der Taxi- und Online Vermittlungsleistungen, wie etwa die dynamische Preisgestaltung, Preistransparenz, einfache Buchungs-, Bezahl- und Bewertungssysteme ungenügend."
Die Ausführungen der Bundeswettbewerbsbehörde lassen keinen Zweifel an der Tatsache zu, dass die Zusammenlegung der Taxi- und Mietwagengewerbe überwiegend negative Effekte mit sich bringen wird. Um Österreich als fairen und modernen Wirtschaftsstandort zu erhalten, muss gegengesteuert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zukommen zu lassen, welche separat regulierte Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellt, um einen fairen, innovativen Qualitäts- und Preiswettbewerb im privaten Personentransport-Gewerbe zu ermöglichen. "
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Andreas Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.