20.44

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da ich vorhin etwas emotional war – wie ich meine, durchaus berechtigt –, will ich vielleicht doch noch zwei, drei sachliche Beiträge zu der Entwicklung in dieser Thematik hier formulieren.

Weil immer wieder im Raum steht, dass wir jetzt vorhaben, Ungleichbehandlungen um­zusetzen: Ich kann es nur noch einmal wiederholen, auch das, was Kollege Hermann Weratschnig ja schon gesagt hat, und auch das, was Kollege Hafenecker – in diesem Fall – richtig formuliert hat. Die Intention war immer klar: Wir wollen faire Bedingungen für alle. Deswegen war es ja auch sinnvoll, diese zwei Gewerbe zusammenzulegen, da­mit alle die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen – um eben fairen Wettbewerb zu schaffen. Ich glaube, das gelingt uns auch mit diesem Gesetz, mit dieser Zusammenle­gung. Das möchte ich nur noch einmal in aller Deutlichkeit unterstreichen, weil es, glaube ich, auch wichtig ist, das zu wissen, auch für die Zuseher, die das interessiert; vielleicht sind auch einige Taxiunternehmer dabei. Diese Intention bleibt ja aufrecht und daran ändert sich auch nichts. – Das zum einen.

Zum anderen, nämlich der Frage Lohn- und Sozialdumping: Uns ist ja durchaus bewusst, dass es in diesem Gewerbe grundsätzlich da und dort immer wieder zu Schwierigkeiten oder zu Fehlleistungen kommt oder gekommen ist. Das ist ein Problem, das wir lösen wollen. Das steht aber in keinem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang damit, ob man jetzt einen Tarif hat oder wie hoch der ist, sondern das ist grundsätzlich auch eine Frage der Kontrolle. Wenn es nämlich eine Scheinselbstständigkeit gibt oder jemand nicht nach dem Kollektivvertrag bezahlt wird, dann ist das – ob jemand seine Steuern und Abgaben bezahlt – einfach eine Frage der Sozialkontrolle, der Finanzkontrolle – so wie in der gesamten Wirtschaft. Das möchte ich auch betonen: Es kann ja nicht sein, dass wir in diesem Fall sagen: Okay, da gibt es so ein Problem, und das lösen wir mit irgendeiner Art von Tarif. – Das will ich hier auch ganz sachlich klarstellen, es ist auch wichtig, zu wissen, dass das eine nicht unmittelbar etwas mit dem anderen zu tun hat.

Dritter und letzter Punkt: Ja, es gibt natürlich auch in diesem Bereich Unternehmen, die im Wettbewerb sehr offensiv waren. Das Vorhaben ist aber auch – deswegen ist das ja auch in der Vorlage, in dem Entwurf, den wir diskutieren werden, implementiert –, dass in den jeweiligen Landesverordnungen – da, das wissen alle, diese Tarife und diese Preisgestaltungen ja von den jeweiligen Bundesländern verhandelt und per Verordnung auch entsprechend implementiert werden – festgehalten wird, dass in Zukunft bei einer Vorbestellung auch keine Fahrt unter einem bestimmten Preis stattfinden darf. (Präsi­dent Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt, wir schaffen auf jeden Fall eine Untergrenze (Zwischenruf des Abg. Scherak), damit gewährleistet ist, dass es keine Fahrten um 2 oder 3 oder 4 Euro gibt, die noch dazu möglicherweise in unmittelbarer Konkurrenz zu einer Straßenbahnfahrt stehen. (Abg. Meinl-Reisinger: Das wäre ja schlimm! – Abg. Scherak: Das wäre ja schrecklich!) Wir wollen auch unnötige Fahrten und Billigstfahrten verhindern. Wir wollen einfach eine Untergrenze haben, die dann entsprechend faire Preisgestaltungen erlaubt, sodass eben solche Billigstangebote gar nicht mehr möglich sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.48

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.