13.42

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Ministerinnen! Ich bin völlig der Meinung, dass es richtig ist, etwas gegen Hass im Netz zu unternehmen. Es ist auch richtig, es jetzt zu tun, und es ist auch richtig, es zu tun, ohne auf die europäische Initiative zu warten. Ich bin selbst 2016 im Ministerrat gesessen (Zwischenruf des Abg. Gerstl), dort haben wir Maßnahmen diskutiert. Es ist seither nichts passiert, und die Basis der EU für das, worüber wir dabei reden – die E-Commerce-Richtlinie –, ist aus dem Jahr 2001, damals war Mark Zuckerberg 16 Jahre alt und Facebook noch nicht gegründet – nur damit wir wissen, über welches Problem wir hier reden. Selbstverständlich ist es begrüßenswert, dass man das jetzt klar adressiert.

Allerdings gibt es zwei Probleme, die ich nicht verschweigen und nicht aussparen kann: Das eine betrifft die Idee, dass der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Betroffenen Maß­nahmen gegen Hass im Netz setzen und klagen kann. Das ist voraufklärerisch und meines Erachtens wirklich absurd. Es war Joseph II., der die Leibeigenschaft aufge­hoben hat – Sie wissen, dass im Zuge des Begutachtungsverfahrens dieses Thema im Zusammenhang mit der Leibeigenschaft diskutiert wurde. Ich ersuche dringend darum, unserem Abänderungsantrag in diesem Zusammenhang zu folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

Problem Nummer zwei: Natürlich ist es immer ein Balanceakt zwischen den schutz­würdigen Interessen, über die heute schon sehr viel Richtiges und Notwendiges gesagt wurde, auf der einen Seite und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite. Ich mache mir keine Sorgen über die Frage, ob in Zukunft effektiv gelöscht wird und das gut und professionell vonstattengeht. Ich mache mir allerdings große Sorgen über die Frage, was passiert, wenn überschießend gelöscht wird, und wie man dann zu seinem Recht kommt. Ich finde, man kann das nicht – das ist heute schon gesagt worden – privaten Digital­konzernen überlassen. Das ist letztlich eine Sache, in der es rechtliche Möglichkeiten geben muss.

Weil wir aber über eine Unterlage des Verfassungsausschusses reden, komme ich nicht ganz umhin, auch den vorgestrigen Abend noch einmal in Erinnerung zu rufen – diese Messe, die hier im Parlament stattfand. (Abg. Gerstl: Das war keine Messe!) Wir wissen von der Eröffnung des Parlaments 1883, es war die Eröffnung eines multinationalen Parlaments, eines – wie Karl Renner es genannt hat – Völkerbundes im Kleinen. Gebets­stunden fundamentalistischer Gruppen, egal welcher Religionsgemeinschaft, laufen dem Geist und dem Gedanken dieses Parlaments ganz klar zuwider. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scherak.) Ich erwarte mir von allen Abgeordneten, aber besonders vom jetzt nicht anwesenden Präsidenten des Hohen Hauses, dass er ein Vertreter der Überparteilichkeit ist – politisch, aber auch religiös. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Ich werde dem Herrn Präsidenten noch ein Wort von Seneca dem Jüngeren mitgeben. Er hat nämlich Folgendes gesagt – ich zitiere –: Religion gilt dem gemeinen Manne als wahr, dem Weisen als falsch und dem Herrschenden als nützlich. – Zitatende. Weder das Amt des Nationalratspräsidenten noch die Religion hat den Herrschenden als nützlich zu dienen. Wir sind VertreterInnen des Volkes, und dafür sind wir gewählt. (Beifall bei der SPÖ.)

13.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.