15.15

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich zu audiovisuellen Medien komme, schon noch ein Wort an Frau Kollegin Fürst, die sagt, wir müssen mit dem Virus leben: So, wie Sie agieren, werden wir mit dem Virus sterben! Das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Zanger.) Würden Sie ein bisschen Vernunft annehmen, wäre das gescheit (Heiterkeit der Abg. Fürst), denn dann brauchten wir nicht mit dem Virus zu sterben. (Abg. Amesbauer: Frechheit!) Also nehmt euch irgendwie einmal bei der eigenen Nase (Zwischenruf des Abg. Stefan) und überlegt, was für einen Blödsinn ihr da macht. (Abg. Hafenecker: ... die Masken einmal gescheit auf!)

Aber nun zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, zu dem ich eigentlich sprechen will: Kollege Melchior hat es schon angesprochen, und ich möchte auch an dieser Stelle sagen, dass da ja die Basis, um die es gegangen ist, die Umsetzung einer Richtlinie war. Wir haben gemeinsam über einen doch beträchtlichen Zeitraum hinweg, auch unter Einbindung vieler Stellungnahmen in der Begutachtung, einen Weg zwischen einerseits dem Vorwurf des Gold Plating und andererseits dem ausschließlichen Eins-zu-eins-Umsetzen der Richtlinie gefunden. Mein Vorredner hat gesagt: zu wenig, zu wenig, zu wenig! – Ich weiß schon, der SPÖ ist es immer zu wenig, aber ihr habt lange Zeit gehabt, etwas zu machen, und gerade was Barrierefreiheit betrifft, habt ihr nichts gemacht. Wir haben etwas gemacht, und das ist wesentlich mehr, als in der Richtlinie vorgesehen ist.

Die Barrierefreiheit ist ein ganz zentraler Bereich und betrifft eben alle audiovisuellen Medien, insbesondere eben auch Videosharingplattformen und alles, was sozusagen in diesem Bereich angeboten wird. Andererseits haben wir uns aber bemüht, kleinere Medienunternehmen, die sozusagen vor allem im Kunst- und Kulturbereich agieren und all diese Dinge nicht wirklich umsetzen können, weil sie einfach zu wenig Geld haben oder zu klein sind, oder den Fußballverein, der einmal die Jugendmeisterschaft filmt, von diesen Regelungen weitgehend auszunehmen.

Was für uns auch ein ganz wichtiger Punkt ist, ist die Erhöhung der europäischen Formate, was Film und andere Erzeugnisse betrifft. Auch bei Netflix müssen also in Zukunft 30 Prozent der Produkte europäische Produktionen sein. Ich glaube, das ist ein Beginn dessen, dass der europäische Film- und Fernsehsektor, sage ich jetzt einmal, im Produktionsbereich gestärkt wird.

Barrierefreiheit habe ich schon erwähnt. Ein weiterer Bereich, der in dieser Umsetzung der Richtlinie zentral ist, ist die einfache Sprache. Da geht es darum, dass es verständ­liche, einfache Sprache ist, für diejenigen, die vielleicht nicht so mit dem Sprachlichen mitkönnen, das leider sehr oft verwendet wird. Das ist gerade bei Ereignissen wie dem Terroranschlag am 2. November ganz zentral, dass es auch in diesem Bereich schnelle Informationen gibt.

Vielleicht als Abschluss: Ein weiterer Bereich ist die ganze Frage der Werbung und Promotion für zu fetthaltige und zu süße Nahrungsmittel, insbesondere vor Kindersen­dungen. Auch da wird es eine Einschränkung geben.

Wie gesagt, wir haben zwischen den Konsumentinnen und Konsumenten auf der einen und der Wirtschaft auf der anderen Seite einen, wie ich finde, goldenen Mittelweg gefunden, und ich freue mich, dass wir dieses Gesetz beschließen werden.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Jeitler-Cincelli.)

15.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesminister Edtstadler ist zu Wort gemel­det. – Bitte.