16.14

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Mit den beiden uns heute vorliegenden Regierungsvorlagen valorisieren wir die jährlichen Wiedergutmachungsleistungen an die katholische, die evangelische und die alt­katho­lische Kirche sowie an die israelitische Religionsgesellschaft. Im Ministerrat am 8. Juli wurde das beschlossen, heute gießen wir das in Gesetzesform. Es handelt sich um keine Förderung, sondern um Entschädigungszahlungen für Güter, die vom NS-Regime be­schlag­nahmt wurden und von der Republik nicht mehr restituiert wurden.

Grundlage der Zahlungen an die katholische Kirche ist der Vermögensvertrag aus 1960 zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl. Nach dem Anschluss von 1938 war der Religionsfonds vom NS-Regime beschlagnahmt worden; aus dem Fonds wurden seinerzeit Priestern – bis 1939 – ein bescheidenes Gehalt gezahlt und die kirchliche Baulast getragen.

Österreich hat sich schon 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien zu Wiedergut­machungs­zahlungen verpflichtet. Diese Wiedergutmachungszahlungen setzen sich laut Vermö­gensvertrag aus zwei Teilen zusammen: einem variablen, der jährlich valorisiert wird, und einem Fixbetrag, der erst dann valorisiert wird, wenn die Inflation die 20-Prozent-Marke überschreitet. Das ist passiert, und zwar schon im Jahr 2018, und daher werden wir diese Anpassung auch rückwirkend ab dem Jahr 2018 vornehmen. Der jährliche Fixbetrag wird um 3,4 Millionen Euro erhöht und beträgt nunmehr insgesamt 20,7 Mil­lionen Euro.

Gleichzeitig haben wir auch die Zahlungen an die evangelische Kirche, an die altkatho­lische Kirche und an die israelitische Religionsgesellschaft entsprechend angepasst. Und damit wir es im Anpassungsvorgang in Zukunft ein bisschen einfacher haben, wird, wenn diese Schwelle von 20 Prozent überschritten ist, die Valorisierung per Verordnung oder durch Notenaustausch vorgenommen.

Meine Damen und Herren! Ich denke, dass das alles sinnvoll, richtig und notwendig ist, und es ist vor allem auch wichtig, dass es vertraglich fixiert ist. Die Vereinbarung ist ein Zeichen der guten Zusammenarbeit Österreichs mit den verschiedenen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ich bin überzeugt davon, dass das der richtige Weg ist, und die Einstimmigkeit im Verfassungsausschuss hat das ja bestätigt. – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)

16.16

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kuntzl. – Bitte.