Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 6 bis 13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Verfassungsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.

Bevor wir in den Abstimmungsprozess eingehen, richte ich die Frage an die Klubobleute: Können wir abstimmen? – Ja.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 510 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer dem in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „drastische Reduzie­rung der Summe für die momentan ausgeschriebenen Rahmenverträge Mediaagentur­leis­tungen Bund und Kreativagenturleistungen Bund“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Ruf bei der SPÖ: „Koste es, was es wolle“! – Ruf: Tut uns leid!)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Pres­seförderungsgesetz 2004 sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 511 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, an­genommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer nimmt den Gesetzentwurf auch in dritter Lesung an? – Das gleiche Stimmverhalten, wieder mehrheitlich. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, samt Titel und Eingang in 512 der Beilagen.

Da im vorliegenden Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthalten sind, darf ich zunächst feststellen, dass im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gegeben ist.

Ich darf nun die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein beja­hendes Zeichen ersuchen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich wieder um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das COVID-19-Begleitgesetz Vergabe geändert wird, samt Titel und Eingang in 513 der Beilagen.

Es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder um ein Bundesverfassungs­gesetz, ich stelle gemäß § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Daher bitte ich jetzt um ein entsprechendes Stimmverhalten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer dem auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit.

Ich stelle wiederum ausdrücklich die Zweidrittelmehrheit, die dafür erforderlich ist, fest. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Verfassungs­ausschusses, seinen Bericht 514 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Tagesordnungspunkt 11: Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 515 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 260/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 515 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Verstärkte Einbindung des Parlaments bei der Umsetzung der SDGs“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (118/E)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Verfas­sungsausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Siebenter Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung vermögensrechtlicher Bezie­hungen vom 23. Juni 1960, in 404 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Genehmigung zu erteilen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religions­gesellschaft geändert werden, samt Titel und Eingang in 405 der Beilagen.

Wer diesem die Zustimmung erteilt, den bitte ich, das zu tun. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer erteilt auch in dritter Lesung seine Zustimmung? – Das ist ebenfalls einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.