16.51

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf das vorliegende Paket kursorisch eingehen, zunächst auf die Versicherungsaufsichts­rechts­novelle. Im Wesentlichen geht es darum, dass eine Anpassung der Produkte von Versicherungsunternehmen an jene der Pensionskassen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge vorgenommen wird. Insbesondere betrifft das die Informationspflichten von Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie die Bestimmungen betreffend Ver­tragskündigungen. Durch diesen Angleichungsprozess sollen Wettbewerbsverzerrun­gen zwischen Versicherungen und Pensionskassen verhindert und damit die soge­nannte zweite Säule der Altersvorsorge in Österreich gestärkt werden.

Zum Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds ist schon einiges gesagt worden. Der IWF leistet einen wichtigen Beitrag zur internationalen Bewältigung dieser Krise. Die Finanzierung wird über sogenannte Sonderziehungsrechte der verschiedenen Mitgliedstaaten vollzogen. Die Erhöhung für Österreich ist nur in einem sehr geringen Ausmaß notwendig: Bisher war der gesetzliche Rahmen 3,6 Milliarden Euro, er wird auf 3,637 Milliarden Euro erhöht.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt für alle Unternehmen, die mit diesem Land Geschäfte machen. Es ist so wie alle Doppel­besteuerungsabkommen darauf ausgerichtet, dass es zu keiner doppelten Besteuerung kommen soll, aber auch darauf, dass der Steueraustausch besser funktioniert, um Steuervermeidungen durch Verlagerung von Gewinnen zu verhindern.

Bei der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen, was mich auch in der Argumentation ein wenig wundert, denn soweit ich das mitbekommen habe, ist es den NEOS zu weitgehend und zu streng, der SPÖ zu wenig weitgehend und zu wenig streng, und deswegen stimmen beide nicht zu. Das wäre eigentlich das perfekte Signal, dass der Kompromiss funktioniert hat.

Ich nehme dennoch zur Kenntnis, dass Sie nicht dazu beitragen wollen, dass die 5. Geld­wäscherichtlinie jetzt schon umgesetzt werden kann, obwohl es wichtige Maßnahmen wären mit dem Ziel, Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden zur Bekämpfung von Geld­wäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderen Straftaten zu verbessern. Das sollte unser gemeinsames Anliegen sein. Ich kann mich auch erinnern, dass es Kritik daran gab, dass die 4. Geldwäscherichtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt worden ist, im Sommer auch im Zuge der Frage Commerzialbank im Burgenland, immer wieder kommt die Frage Cum-Ex-Fälle et cetera auf. All das könnte zum Teil mit der Umsetzung dieser Geldwäscherichtlinie verbessert werden.

Ich kann Sie nur ersuchen, dem Ihre Zustimmung zu geben. Ich habe eigentlich auch die Debatte im Ausschuss als sehr konstruktiv und fast schon konsensuell empfunden, und ich kann Sie nur ersuchen, die Bekämpfung von Geldwäsche ein Stück weit zu erleichtern, indem Sie die Verfassungsmehrheit zur Verfügung stellen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Baumgartner. – Bitte.