19.54

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die ganz konkret genannt worden sind, aber grundsätzlich auch sagen, dass die elektronische Identität, der elek­tronische Identitätsnachweis ein wichtiger Schritt ist. Ja, es ist ein Baustein, den wir in einer digitalen Verwaltung umsetzen, aber ein wichtiger Baustein. Es stimmt, dass an­

dere Länder, nicht nur Estland, sondern auch andere, diese elektronische Identität und diesen Nachweis bereits haben.

Umso wichtiger ist es, dass Sie heute zustimmen, dass wir in Österreich die elektro­nische Identität einführen. Ich habe bereits in der ersten Regierung, der ich angehört habe, damit begonnen. Es ist jetzt an der Zeit, diese elektronische Identität den Öster­reicherinnen und Österreichern zur Verfügung zu stellen.

Wichtig ist dabei auch, dass es etwas ist, das man nutzen kann, aber nicht nutzen muss, und dass der Erwerb der elektronischen Identität an die Passausgabe geknüpft ist und man jedes Mal, wenn man zum Beispiel den Pass erneuert, diese elektronische Identität bekommen kann, wenn man sie haben möchte.

Was auch ganz wichtig ist, ist, dass wir jene, die die Handysignatur im Moment verwen­den, auch überführen. Das sind über eine Million Menschen; 1,2 Millionen Österreiche­rinnen und Österreicher nutzen diese schon, und das nicht nur einmal im Jahr, sondern täglich oder oft, für unterschiedliche Dienste. Ihnen müssen wir auch die Möglichkeit geben, diesen Service entsprechend zu nutzen.

Um auf ein paar Ihrer Themen einzugehen: Der Datenschutzrat ist genannt worden. Wir waren in der Sitzung des Datenschutzrates. Ich kann Ihnen versichern, der Datenschutz­rat hat Stellungnahmen abgegeben, wir haben sie Punkt für Punkt abgearbeitet und diese Vorschläge aus unterschiedlichen Bereichen wurden in zahlreichen Änderungen zum Begutachtungstext eingearbeitet. Ich bedanke mich bei allen, die an dem Video­termin, den ich angeboten habe, teilgenommen haben, alle aus dem FID-Ausschuss und noch weitere, wo wir viele der offenen Fragen auch entsprechend diskutieren konnten.

Estland wurde angesprochen. – Ja, Estland hat seine Lösungen, seine digitale Verwal­tung auf der grünen Wiese gebaut. Wir sind ein Land, das eine lange Tradition in der Verwaltung hat, ähnlich wie Deutschland und andere Länder. Wenn man zum Beispiel Malta anschaut, das ist auch ein sehr kleiner Staat, dann sieht man, dass es wichtig ist, dass wir den unmittelbaren Zugang auch jenen ermöglichen, die nicht so sehr in dieser digitalen Welt zu Hause sind, dass die Amtswege also alle auch persönlich gemacht werden können. Das ist mir ganz wichtig, wir haben einen großen Anteil an älterer Bevöl­kerung. Auch, wenn wir in einer bestimmten Lebenslage entscheiden, dass wir gerne persönlich hingehen, dann soll und muss das möglich sein. Das ist zum Beispiel in Vorzeigeländern, die auch immer wieder genannt werden, aber hinter uns liegen, was die digitale Verwaltung betrifft, wie etwa Dänemark, nicht möglich. Ich kann Ihnen versichern, dass wir das nicht tun werden, für uns ist es immer wichtig, dass die Wahl­mög­lichkeit besteht.

Es ist auch das Thema der digitalen Kluft angesprochen worden. Darauf möchte ich auch eingehen und einladen, denn auch wir haben so eine Plattform, nicht nur Finnland. Wir haben die Plattform Fit4Internet, wo Kurse für Ältere angeboten werden, diese haben wir forciert. Wir sind jetzt sogar ins Fernsehen gewechselt, weil es nicht mehr möglich ist, dass die ältere Generation persönlich erreicht werden kann. Die digitale Kluft schließen zu wollen ist, glaube ich, etwas, das uns eint und wo es entsprechende Maßnahmen gibt.

Die Sicherheit bei der elektronischen Identität und dem elektronischen Identitäts­nach­weis ist gewährleistet, denn es ist vollkommen zu unterscheiden: Es wird in dieser elek­tronischen Identität nichts gespeichert, da sind keine Daten drauf. Auch die Sicherheits­maßnahmen wie der Irisscan oder der Fingerprint bleiben auf dem Gerät, die werden nirgends hin übertragen. Was Sie damit tun können, ist, Amtswege zu machen – und das sicherer, als es früher der Fall gewesen ist, denn diese Sicherheit ergibt sich auch daraus, dass diese elektronische Identität zum ersten Mal eine Behörde ausgibt. In dem Fall ist es die Passbehörde, das ist dieser erste Check. Wenn Sie diese elektronische Identität dann haben, können Sie sie für Amtswege einsetzen, Sie müssen aber nicht.

Es ist nicht der allumfassende Schritt in einer digitalen Verwaltung, aber es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir hier aufholen, dass wir diesen Punkt erfüllen, dass wir da nicht zurückliegen und den Österreicherinnen und Österreichern auch zusätzliche Services anbieten, deshalb bitte ich Sie sehr um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

19.59

Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer gelangt zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.