22.23

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Ich setze an dem Punkt fort, an dem ich die Verlesung der Berichtigung vorhin beendet habe, denn aus der Berichtigung unions­rechtlich/nichtunionsrechtlich kann man für den Antrag zu den persistenten organischen Luftschadstoffen schon ableiten, dass das tatsächlich in einem internationalen Kontext steht und es daher eben nicht genügt, dieses Thema nur unionsrechtlich, sozusagen europarechtlich zu regeln, sondern es bedarf dazu vielmehr einer möglichst weltweiten Kooperation. Es handelt sich nämlich um weiträumige, grenzüberschreitende, luftverun­reinigende Schadstoffe, die tatsächlich schwer gesundheitsgefährdend sind.

Das beruht bereits auf der Genfer Konvention aus 1979, und es geht ganz konkret um Gesundheitsschutz, der im Verhältnis zu stark giftigen, stark toxischen Luftschadstoffen wichtig ist. Diese Genfer Konvention mit ihren acht Folgeprotokollen ist Teil des Gegen­standes, über den wir heute hier entscheiden. Daran anknüpfend gibt es noch das Stock­holmer Protokoll aus 2001, in dem damals die zwölf giftigsten und schädlichsten persis­tenten organischen Schadstoffe aufgelistet und verboten worden sind.

Warum braucht man so etwas? – Was sich hinter der Abkürzung POP verbirgt, ist in Wahrheit ein sehr ernstes und wichtiges Thema. Es sind hoch gesundheitsschädigende, lang wirksame Schadstoffe, die langlebig sind, widerstandsfähig gegen Abbauprozesse und daher sehr lange in der Umwelt nachweisbar. Sie sind sehr volatil und können an Gas- und Staubpartikeln über weite Entfernungen vertragen werden, das heißt, man findet sie praktisch bereits auf der gesamten Erde. Sie sind nicht biologisch abbaubar, sie sind nicht wasserlöslich und gelangen daher über das Gewebe in Tier und Mensch. Sie sind nachweislich in der Muttermilch von Tier und Mensch und schwer gesund­heitsschädigend. Sie sind kanzerogen, sie führen zu Immundefekten, sie akkumulieren sich im Körper von Tier und Mensch. Daher braucht es ganz dringend internationale Abkommen, um genau diese schädlichen Substanzen zu eliminieren, die Produkte und ihre Verwendung zu eliminieren und zu stoppen.

Es fallen Produkte wie DDT darunter, das sicher das bekannteste und vielen aus früheren Zeiten ein Begriff ist. Heute sind es PCBs, das sind polychlorierte Biphenyle, die nach wie vor in Kondensatoren, Hydraulikflüssigkeiten, Weichmachern von Ober­flächen, Dichtungen und Lacken vorkommen und daher nach wie vor präsent sind. Beim Abbruch von Gebäuden, bei Defekten in derartigen Anlagen besteht höchste Gefahr, allerhöchste Gefahr. Es gibt Sicherheitsvorschriften, wonach bei der Verwendung von PCBs in bewohnten Gebieten einschließlich Schulen und Krankenhäusern alle Maß­nah­men zu treffen sind, um elektrotechnische Störfälle zu verhindern, die zu einem Brand führen können. Anlagen sind regelmäßig auf Undichtheiten zu überprüfen. Das ist also ein ernstes und wichtiges Thema, daher lade ich die Abgeordneten von der Freiheitlichen Partei noch einmal ausdrücklich ein, diesem Antrag doch zuzustimmen, denn es geht um den ganz wichtigen Gesundheitsschutz. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.27

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ecker. – Bitte.