Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 63

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Alle Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, 21 haben es ratifiziert, und der Rat wird auch weiterhin darauf einwirken, dass das Istanbuler Übereinkommen auch von den anderen Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Wir hoffen daher, dass es auch auf europäischer Ebene rasch viel Bewegung und zahlreiche Maßnahmen geben wird, die wir gemeinsam auf den Weg bringen können. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Auch im Justizministerium haben wir einige Maßnahmen auf nationaler Ebene gesetzt, um uns gegen Gewalt an Frauen zu wehren. Zu Beginn der Coronapandemie haben wir uns dieses Problems bewusst angenommen, denn die Frauenministerin und ich haben uns zusammengesetzt und gesehen: Überall auf der Welt, wo ein Lockdown verhängt wurde, gibt es Probleme hinsichtlich Gewalt an Frauen. Gerade die Situation eines verstärkten Lockdowns, in der man in einem Haushalt, auf engem Raum die Zeit rund um die Uhr zusammen verbringen muss, kann dazu führen, dass Gewalt an Frauen und in der Familie eskaliert. Wir haben daher zahlreiche Maßnahmen gesetzt.

Ich war zu diesem Zeitpunkt sowie auch später mit zahlreichen Frauenorganisationen in Kontakt, mit Gewaltschutzorganisationen, mit der Interventionsstelle, weil es einfach wichtig war, aus den Erfahrungen des Lockdowns und aus den Maßnahmen, die wir gesetzt haben, zu lernen. Wir haben gestern auch ein Treffen mit der Allianz gewaltfrei leben gehabt, bei dem wir uns insbesondere über die Erfahrungen mit dem Lockdown ausgetauscht haben.

Wir haben auch erkannt, dass wir zahlreiche Maßnahmen, die wir damals gesetzt haben, ins Dauerrecht überführen können. Dazu möchte ich ein paar Beispiele nennen: Wir haben im Lockdown gesehen, dass es wichtig wäre, eine einstweilige Verfügung bei Gericht auf elektronischem Wege beantragen zu können. Die vielen, vielen positiven Rückmeldungen, die wir dazu bekommen haben, haben uns dazu bewogen, dass wir diese Maßnahme ins Dauerrecht überführen.

Warum ist das so wichtig? Warum ist es wichtig, dass Frauen auf elektronischem Wege einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt beantragen können? – Meine Damen und Herren, viele Frauen trauen sich nicht aus dem Haus, viele Frauen haben Angst, auf dem Weg zum Gericht gesehen zu werden, sie haben Angst, dass ihr gewalttätiger Mann vielleicht erfahren könnte, dass sie gerade zum Gericht geht. Daher gibt es jetzt die Möglichkeit, dass die Opferschutzorganisationen die betroffene Frau vertreten und im Namen der Frau bei Gericht selbst eine einstweilige Verfügung im Bereich des Ge­waltschutzes beantragen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich glaube, dass das eine sehr große Erleichterung für viele, viele Frauen ist, und zwar nicht nur im Lockdown, sondern allgemein.

Wie bereits von Abgeordneter Disoski erwähnt, haben wir auch den Bereich des Opfer­schutzes massiv ausgeweitet. Wir haben das Budget für den Opferschutz aufgestockt, insgesamt um zusätzlich 4,2 Millionen Euro, und haben diesen Opferschutz auch auf Hass und Gewalt im Internet ausgeweitet. Das ist deswegen so wichtig, weil Hass und Gewalt, Gewalt gegen Frauen  diese strukturelle Gewalt gegen Frauen  oftmals im Internet beginnen. Es ist daher wichtig, den Frauen in diesen Momenten die Unter­stützung zu geben, nicht nur die psychosoziale Unterstützung, sondern auch die juris­tische Prozessbegleitung, damit sie sich effizient, effektiv, rasch und vor allem mutig zur Wehr setzen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben den Opferschutz auch für Kinder ausgeweitet. Kinder sind die stillen Zeugen der Gewalt, insbesondere der häuslichen Gewalt, und Kinder werden sehr oft, wenn sie dann vor Gericht aussagen müssen, retraumatisiert. Bis jetzt war es so, dass viele Kinder, die traumatisiert sind, auf Spenden angewiesen waren, beziehungsweise die Frauenschutzorganisationen, die Kinderschutzorganisationen auf Spenden angewiesen waren, um diese Kinder zu unterstützen. Wir haben jetzt die Prozessbegleitung für


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