hoffe, Sie tun das mit großer Mehrheit –, auch ganz konkrete Maßnahmen zu setzen, die Opfern von Gewalt, Opfern von Hass im Netz auch helfen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Bereits als Staatssekretärin im Innenministerium habe ich mich ganz vehement gegen Gewalt an Frauen eingesetzt. Ich durfte die Taskforce Strafrecht leiten, gemeinsam mit dem Innen- und dem Justizministerium unter der Leitung von zwei Arbeitsgruppen von Sektionschef Pilnacek und Sektionschef Vogl haben wir hierzu bereits viele Maßnahmen vorgelegt, die strengere Maßnahmen im Strafrecht vorgesehen haben, wenn es um Gewalt an Frauen ging, und die bessere Möglichkeiten für den Opferschutz und die Täterarbeit vorgesehen haben. All das hat im Dritten Gewaltschutzgesetz gegipfelt, das seit 1.1. dieses Jahres in Kraft ist. – Dafür auch ein Dankeschön an Sie, die Sie das beschlossen und vorangetrieben haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Im Moment erleben wir eine Pandemie, wir befinden uns mitten in der zweiten Covid-19-Infektionswelle. Wir kämpfen alle in Europa mit sehr ähnlichen Problemen und wir schätzen auf der einen Seite natürlich die Möglichkeiten, die wir haben, digital miteinander ohne physischen Kontakt in Kontakt zu bleiben, uns austauschen zu können. Diese digitalen Möglichkeiten haben aber auch eine negative Seite; das ist die noch intensivere Nutzung von sozialen Medien und, mit dem einhergehend, die noch raschere und unkontrolliertere Verbreitung von Hass im Netz, der ganz genau definiert ist. – Darauf komme ich noch zu sprechen.
Deshalb ist es aus meiner Sicht tatsächlich ein Meilenstein, dass wir heute über das Kommunikationsplattformen-Gesetz sprechen, das Ihnen zum Beschluss vorliegt, das in das große Maßnahmenpaket Hass im Netz eingebettet ist.
Worum geht es? – Österreich geht voran, Österreich ist da Tempomacher in der Europäischen Union auch für die Europäische Kommission. Österreich hat von den Erfahrungen der anderen Staaten gelernt. So viele gibt es da noch nicht, das darf ich auch dazusagen, weil zuerst erwähnt worden ist, dass es da schon eine Reihe gibt. Es gibt in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das auch nachgebessert worden ist und von dem wir auch gelernt haben. Es gab auch einen Versuch in Frankreich, ein ähnliches Gesetz auf den Weg zu bringen, das am eigenen Verfassungsgericht in Frankreich gescheitert ist – aber daraus haben wir auch gelernt und die Dinge und Kritikpunkte aufgegriffen. Es geht darum, Opfern rasch zu helfen, Opfern, die beleidigt werden, Opfern, die rechtswidrigen – und ich sage das ganz deutlich –, strafrechtswidrigen Dingen im Internet ausgesetzt sind. Darum geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wenn hier immer wieder insbesondere seitens der FPÖ von Zensur die Rede ist, muss ich sagen, dann finde ich diese Diskussion wirklich, gelinde gesagt, irritierend. Es ist im Gesetz, im Kommunikationsplattformen-Gesetz ganz konkret aufgezählt, was wir unter Hass verstehen. Das Wort Hass kommt im Gesetz in dieser Form nicht vor, sondern es sind die Strafrechtstatbestände aufgelistet: Drohung, Nötigung, Mord, Verhetzung, antisemitische Verhetzung, Verbotstatbestände. (Abg. Stefan: Wer entscheidet? – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Wer entscheidet, was Hass ist?) Das ist eine abschließende Liste. Diese Inhalte hat eine Plattform in Zukunft zu löschen, und zwar innerhalb von sieben Tagen, wenn es einer näheren Prüfung bedarf, innerhalb von 24 Stunden, wenn es auch für einen Laien leicht erkennbar ist, dass es sich dabei um solche Tatbestände handelt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Frau Abgeordnete Kucharowits, ich finde es bedauerlich, dass Sie sich nicht näher mit den Dingen auseinandersetzen und zum Schluss kommen, dass mit diesem Gesetz die Plattformen die Entscheidungshoheit hätten, was gelöscht wird oder nicht. Ganz im Gegenteil: Wir geben den Plattformen jetzt einen klaren gesetzlichen Rahmen vor und
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