Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden, in 588 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Becher, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Becher, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 3 Z 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 3, Einfügung neuer Ziffern 1a, 1b und 3a sowie Änderung der Ziffer 4 eingebracht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (462 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (510 d.B.)
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