Bei der subjektiven Tatseite geht es um einen Vorsatz, um die Schuld. Ich nehme einmal an, dass der Gesundheitsminister es zumindest fahrlässig in Kauf genommen hat, dass das eine rechtswidrige Maßnahme ist – denn die Alternative wäre, dass er es nicht verstanden hat, dass er mit der Verordnung das Gesetz überschreitet, und das wäre jetzt noch weniger schmeichelhaft. Das ist also das Erste, es gab eine rechtswidrige, schuldhafte Maßnahme.
Danach kam der Ostererlass, der wurde zurückgezogen und ist mittlerweile Geschichte. Man hat aber die Absicht bemerkt und ist darüber verstimmt, denn da sollten überhaupt ohne jede gesetzliche Grundlage – nicht nur in Überschreitung dieser, sondern ohne gesetzliche Grundlage – die privaten Zusammenkünfte geregelt werden, und das noch dazu intransparent per Erlass. Auch da ist es wieder schmeichelhafter für den Gesundheitsminister, denke ich, wenn man sagt, er hat es in Kauf genommen und gewusst, dass das rechtswidrig ist, denn sonst hätte er es nicht verstanden. Also ich möchte damit nicht leben.
Im Sommer sind dann die VfGH-Erkenntnisse gekommen, viele Maßnahmen sind aufgehoben worden. Es müsste nun jeder in der Bundesregierung – auch der Gesundheitsminister – wissen, wie man verfassungskonform vorgeht. Man muss die rechtlichen Grundlagen klar, konkret und mit ausreichender Bestimmung formulieren und es muss nachvollziehbar sein, wann die Maßnahmen greifen, wann die Grundrechtseingriffe beginnen. Das Ganze muss zeitlich, persönlich und sachlich auf die allernotwendigsten Fälle beschränkt werden, es muss tagtäglich überprüft werden und auch sofort wieder aufgehoben werden, wenn es nicht notwendig ist.
Die nachhaltige Wirksamkeit muss nachgewiesen werden; das ist momentan besonders interessant, weil das nun im Herbst schon der zweite Lockdown ist. Ist diese Maßnahme nachhaltig wirksam? Es braucht auch eine Interessenabwägung, man kann den Fokus nicht nur auf das Coronavirus, nur auf das Krankenbett, nur auf das Intensivbett richten, wenn sich rundherum rechts und links schon die Kollateralschäden türmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Grund, warum wir hier über diese Ministeranklage reden, ist nicht nur Oppositionsgetöse, sondern es geht ja weiter, es ist ein Dauerdelikt, dass man da so rechtswidrig vorgeht. Wir haben inzwischen die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, den zweiten allgemeinen Lockdown, wir haben eine gesetzliche Grundlage, das heißt aber nicht, dass es rechtmäßig ist, denn es braucht die sachliche Rechtfertigung, die Verhältnismäßigkeit und die Wirksamkeit.
Dazu möchte ich Ihnen schon etwas sagen: Der Herr Gesundheitsminister ist nicht da, er ist so wie ich aus Oberösterreich, und ich habe mir dort die vierte Novemberwoche angesehen: leider 133 Verstorbene, bei denen am Totenschein sozusagen Corona draufsteht. Zur Lebenserwartung, das ist wieder tröstlich, ist zu sagen, das durchschnittliche Sterbealter lag bei 81,8 Jahren, und damit sogar ein bisschen über der sonstigen Lebenserwartung. 131 von den 133 hatten Vorerkrankungen – daraus kann man schon ein bisschen sehen, für wen das Coronavirus wirklich gefährlich ist. Ein Großteil stammt aus den Alters- und Pflegeheimen, Infizierte gelangten von dort dann ins Krankenhaus und haben natürlich auch Intensivbetten benötigt. Da denkt man schon: Wenn wirklich nur alte Leute betroffen sind, wenn die größte Risikogruppe, wie wir mittlerweile wissen, aus den Alters- und Pflegeheimen kommt und Sie es in neun Monaten nicht geschafft haben, diese Risikogruppe zu schützen, dann ist aber der Lockdown für alle leider ebenfalls unverhältnismäßig, denn diese Menschen waren bitte nie auf der Straße.
Es ist also sozusagen ein Dauerdelikt, und daher beharren wir auf der Ministeranklage. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.12
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