Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 144

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Wettbewerbsfähigkeit. Um diese sicherzustellen, sind da einige Dinge auf den Weg gebracht worden.

Ein paar Punkte möchte ich herausstreichen. Da geht es etwa um das Thema Barriere­freiheit, darum, dass die Fernsehanstalten aufgefordert werden, Maßnahmen zu setzen, um die Barrierefreiheit auszubauen. Der ORF wird sogar verpflichtet, den prozentuellen Anteil barrierefreier Inhalte jedes Jahr zu steigern. Das sind einige wichtige Maßnahmen, davon bin ich überzeugt. (Ruf bei der FPÖ: Da wünscht ihr euch gleich wieder den Nehammer her, oder?)

Der zweite Punkt, der auch von Bedeutung ist, betrifft das Thema Jugendschutz. Da geht es darum, sicherzustellen, dass gewisse Inhalte, die über Streamingdienste verfügbar sind, für Minderjährige nicht zugänglich sind. Darüber hinaus kommt ein Beschwerde­system, mit dem sichergestellt wird, dass man auf diesen Plattformen rechtswidrige Inhalte oder Ähnliches rasch melden kann.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz, ganz herzlich bei unserem Koalitionspartner bedanken: Danke für die guten Verhandlungen diesbezüglich. Ich freue mich, wenn diese Richtlinie zur Umsetzung kommt! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordnete Fürst. – Bitte.


15.06.31

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer Ihnen erzählt hat, dass wir Neu­wahlen wollen würden – nein, sicher nicht! Das, was ihr da jetzt angerichtet habt, das müsst ihr schon selber ausbaden, ihr bleibt jetzt schön im Amt! (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Vorwurf, dass wir nicht bei allen Maßnahmen mittun würden: Wir tun bei allem mit, was vorgeschrieben ist – wir müssen uns daran halten –, vor allem bei jenen Dingen, die vernünftig sind. Wir waren aber in den Familien immer schon vernünftig, wir haben be­treffend Infektionskrankheiten immer mit Eigenverantwortung gehandelt und diese auch überlebt, auch unsere Kinder. Ich meine, Sie müssten halt auf Wirksamkeit und Recht­mäßigkeit der Maßnahmen Rücksicht nehmen und diese nachweisen, und das tun Sie nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Dass Sie sich hier über die Massentests und diesen Versuch alterieren – na bitte: 566 000 Menschen haben bisher teilgenommen, davon sind 2 000 beim ersten Test positiv. Gut die Hälfte war falsch positiv, das heißt, Sie haben da ein paar Hundert Leute aus dem Verkehr gezogen, wie Sie das bezeichnen. Das ist eben die vollkommen falsche Strategie, dieser Versuch des Ausmerzens der Infektionskrankheit, das funk­tioniert nicht – wir müssen mit dem Virus leben, wie wir schon gelernt haben, mit ver­schiedenen anderen Infektionskrankheiten und Viren zu leben! (Beifall bei der FPÖ.)

Im Übrigen, und um zum Tagesordnungspunkt der Ministeranklage zu kommen: Das Ganze ist eben auch verfassungsrechtlich nicht in Ordnung, denn man darf nur ver­hält­nismäßige, sachlich gerechtfertigte Maßnahmen setzen, deren Wirksamkeit dann bitte auch bewiesen wird – das alles ist bisher noch nicht geliefert worden!

Der Anlassfall für die Ministeranklage war das generelle Betretungsverbot öffentlicher Orte per Verordnung des Gesundheitsministers im Frühjahr. Das war gesetzlich nicht gedeckt, war rechtswidrig, das ist die objektive Tatseite. Da ist es ja nicht um nichts gegangen, ich meine, da sind Menschen eingesperrt worden – nämlich wir alle –, da haben Menschen ihren Arbeitsplatz verloren, haben wesentliche Einkommenseinbußen erlitten, und Kinder sind nicht in die Schule gegangen. Das war rechtswidrig.

 


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