Insgesamt ist es aber trotzdem von Gewicht, weil eine Durchsetzung in allen Mitgliedstaaten zu einer Verdoppelung dieser Sonderziehungsrechte führen wird. Damit werden mehr Möglichkeiten für den Internationalen Währungsfonds geschaffen, um dort, wo es notwendig ist, auch entsprechend zu helfen.
Wir wissen, dass der Internationale Währungsfonds eine zentrale Säule der internationalen Finanzstruktur ist. Dieser Fonds finanziert sich aus der Quote, also aus den Mitteln, die von den einzelnen Mitgliedstaaten eingezahlt werden. In Österreich ist, wie gesagt, die Oesterreichische Nationalbank dazu ermächtigt, für die Republik tätig zu werden. Mit Stand April 2020 hat der IWF 189 Mitgliedstaaten. Zu den größeren zählen die USA, Japan, China, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien. Österreich hält dort zum Beispiel mit 0,83 Prozent Kapitalanteil 0,81 Prozent der Stimmenanteile.
Wenn ein Mitglied Zahlungsschwierigkeiten hat, kann es beim IWF Hilfe beanspruchen. Anschließend werden unter bestimmten Auflagen auch befristete Kredite vergeben, die mit Zinsen zurückzuerstatten sind. Wir kennen Beispiele, bei denen das auch in der jüngsten Vergangenheit sehr gut funktioniert hat. Rumänien, Argentinien, Griechenland oder Irland haben solche Kredite in Anspruch genommen.
Darüber hinaus unterstützt der Internationale Währungsfonds auch Entwicklungsländer in Afrika, Asien oder Südamerika bei der Erarbeitung von Wirtschaftskonzepten und fördert diese durch direkte Geldbeihilfen der gebenden Mitgliedstaaten. Ähnlich wie die Kreditvergabe ist auch die Entwicklungszusammenarbeit meist an Bedingungen gekoppelt, zum Beispiel an Demokratiestärkung oder Korruptionsabbau.
Gerade in Krisenzeiten reichen die Mittel oft nicht aus, um eine wirksame Hilfe zu gewähren und den Bedarf zu decken. Dann werden diese Neuen Kreditvereinbarungen aktiviert. Dies ist gerade auch in Zeiten der Covid-Pandemie der Fall. Die Neuen Kreditvereinbarungen umfassen zusätzliche Mittel, die dem IWF von 40 Staaten zur Verfügung gestellt werden. Ich habe eingangs schon geschildert, wie der Titel des heute zu beschließenden Gesetzentwurfes lautet. Es besteht derzeit Handlungsbedarf, weil diese Neuen Kreditvereinbarungen Ende 2022 auslaufen würden und eben beabsichtigt ist, diese Mittel in Summe aufzustocken.
Wenn wir von 3,6 Milliarden Euro auf 3,637 Milliarden Euro aufstocken, bedeutet das für Österreich eine Erhöhung um 1 Prozent. Österreich leistet damit jedoch einen dringenden Beitrag zur Globalisierung, zur globalen Finanzmarktstabilität und kommt seinen internationalen Verpflichtungen entsprechend nach. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Kollege Fuchs hat uns in seinen sehr kenntnisreichen Ausführungen ja schon erklärt, worum es bei der Ausweitung der Einschau ins Kontenregister geht. Er ist als Steuerberater und als jemand, der sich im Finanzrecht ausgezeichnet auskennt, ja dafür berufen.
Ich habe danach kurz auf die RednerInnenliste geschaut und überlegt, ob sich von der ÖVP irgendjemand mit unternehmerischem Hintergrund zu Wort melden wird. Kollege Eßl war als Mitglied des Bauernbundes hier, Frau Kollegin Baumgartner wird im Anschluss noch reden – ich glaube, sie ist Mitglied im ÖAAB. Es ist aber schon bezeichnend, dass sie offenbar gar nicht mitbekommen haben, was da passiert, was da gemacht wird – vielleicht hat es Kollege Kopf mitbekommen –, oder sie wollen es verschweigen.
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