Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 240

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Die Abgeordneten Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Streichung des Artikels 2 sowie daraus resultierende Umnum­merierung eingebracht.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Streichung des Artikels 2 und die daraus resultierende Umnummerierung stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stim­men, folglich „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen!

Ich bitte nunmehr den Herrn Schriftführer Abgeordneten Schallmeiner, mit dem Namens­aufruf zu beginnen.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Schallmeiner und Gahr werfen die Abge­ordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.20 Uhr unterbrochen und um 19.26 Uhr wieder aufgenommen.)

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Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 40, „Nein“-Stimmen: 131.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

 


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