Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung, 10. und 11. Dezember 2020 / Seite 256

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit welcher sichergestellt wird, dass Direktvermarkter (Dorfläden, Selbstbedie­nungs­läden) bei Erfüllung bestimmter Kriterien nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Kriterien dafür könnten die Gemeinnützigkeit, eine einge­schränkte Produktpalette oder eine inadäquate Lebensmittelversorgung vor Ort sein.“

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Da das fast wortgleich in der Petition der ÖVP, von Herrn Ofenauer steht, gehe ich davon aus, dass Sie heute auch zustimmen – eigentlich gehe ich nicht davon aus, denn Sie werden es wieder ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

20.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer und weiterer Abgeordneter

betreffend die Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 24: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 1126/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesminis­terin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden (591 d.B.) in der 69. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2020

Wie den Erläuterungen zum gegenständlichen Antrag 1126/A, mit dem unter anderem das Investitionsprämiengesetz geändert wird, entnommen werden kann, ist die Investi­tionsneigung der österreichischen Unternehmen infolge der COVID-19 Krise noch immer zurückhaltend. Wenn nun mit der Erhöhung des Volumens für die Investitionsprämie durch diesen Antrag Anreize für Investitionen verstärkt werden soll, so darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass gerade für kleine Betriebe in ländlichen Gemeinden auch andere Impulse wie die Stärkung der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung sind.

Die Stärkung und der Ausbau der Selbstvermarktung sind seit vielen Jahren ein heiß­diskutiertes Thema. Landwirtschaftlich geführte Betriebe setzen vermehrt auf die Inves­tition in Hofläden oder Direktvermarktung. Die Idee hinter einem Dorfladen bzw. einer Dorfspeis ist es, regionale Wertschöpfung über die Gemeinden zu fördern und zu unter­stützen. So können auch die Gemeinden und Dörfer von einem Dorfladen profitieren und als zentrale Verkaufsstelle für unterschiedliche Selbstvermarkter einen Beitrag zum Vertrieb regionaler Produkte schaffen.

Dorfläden bedeuten Nahversorgung mit Lebensmitteln in einer Gemeinde, in der es keinen anderen Nahversorger mehr gibt, qualitativ hochwertige bäuerliche Produkte aus der Region, einkaufen im sicheren Laden durch flexible Öffnungszeiten, Unterstützung der regionalen Wertschöpfung, einen Beitrag zum Klimaschutz durch kurze Transport­wege und „Reanimation“ von Dörfern und Aufwertung des ländlichen Raumes zur Ver­meidung von Abwanderung.

 


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