9.08

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Liebe Zuseher! Bevor ich heute auf die Tagesordnung eingehe, möchte ich noch kurz das Licht auf den letzten Gesundheits­ausschuss richten, denn das Vorgehen, das die Regierungsparteien im Rahmen dieses Ausschusses an den Tag gelegt haben, grenzt an eine Ungeheuerlichkeit und zeugt von einer unglaublichen Ignoranz gegenüber dem Parlamentarismus und jedem einzelnen Abgeordneten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, was sich da abgespielt hat, haben wir nämlich tatsächlich noch nicht erlebt. Wir sind es in den letzten Monaten gewohnt ge­wesen, dass Anträge, auch wenn sie gravierendste gesetzliche Materien betroffen ha­ben, auch wenn sie massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger dargestellt haben, auf den letzten Drücker, teilweise nicht einmal unter Einhaltung der 24-Stunden-Frist, in den Ausschuss und auch ins Plenum gekommen sind. Dass es aber Anträge, die nicht einmal irgendeinen Inhalt haben, tatsächlich auf die Tagesordnung eines Ausschusses schaffen und dort verhandelt werden sollen, das hat es tatsächlich noch nie gegeben.

Meine sehr geehrten Abgeordneten von der ÖVP und von den Grünen! Wie können Sie sich für so ein Schauspiel hergeben und das Parlament, seine Ausschüsse und jeden einzelnen Abgeordneten derartig missachten? Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun zu Tagesordnungspunkt 1, zu den Änderungen im Suchtmittelgesetz: Da haben wir eine nahezu überfallsartige Änderung, die aber Gott sei Dank nur einen sehr kleinen Bereich in der Suchtmittelgebarung betrifft, nämlich eine Ausweitung der Kompetenzen für polizeiliche Anhaltezentren sowie für Amtstierärzte. Wir müssen auch hier sagen, es wurde keinerlei Dialog mit uns gesucht, und aus unseren eigenen Recherchen und aus der Rücksprache mit Betroffenen erschließt sich für uns in keinster Weise, wozu diese Kompetenzerweiterungen notwendig sein sollen.

Personen, die in polizeilichen Anhaltezentren für wenige Tage untergebracht sind und Substitutionsmittel benötigen, die unter das Suchtgiftgesetz fallen, sind ja bereits ver­sorgt, haben eine laufende Dauerverordnung, die Krankenkasse hat für ihre Substitu­tionsmedikation bereits bezahlt und die Medikamente sind schon individuell hergerichtet und verfügbar. Wozu doppelgleisig ein zusätzliches Suchtgiftdepot in den polizeilichen Anhaltezentren geschaffen werden soll, was einen massiven bürokratischen Mehrauf­wand, einen massiven Inventurmehraufwand, erhöhte Kosten – im Endeffekt doppelte Kosten und noch mehr – bedeutet, das erschließt sich uns nicht, und deshalb lehnen wir das ab.

Ebenso überflüssig ist die Erweiterung der Suchtgiftgebarung für Amtstierärzte, da ein Großteil der Amtstierärzte ja ebenfalls Tierärzte im niedergelassenen Bereich sind, die eine eigene tierärztliche Hausapotheke zur Verfügung haben, wo die Suchtmittel für die Betäubung von Tieren durchaus vorhanden sind. Auch da wird eine Doppelgleisigkeit mit einem massiven Administrationsaufwand aufgebaut, mit zusätzlichen Risken in der Lagerung, die vollkommen überflüssig sind, und deshalb wird das von unserer Seite auch abgelehnt. Wir werden Tagesordnungspunkt 1 keine Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

9.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schall­meiner. – Bitte.