9.43
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wir haben bei diesen Tagesordnungspunkten fünf Anträge zu behandeln beziehungsweise zu beschließen. Es gibt auch schon wieder Abänderungsanträge zu den Anträgen, ein Abänderungsantrag betrifft die Erhebung von Kontaktdaten.
Wenn ich mir anschaue, wo Kontaktdaten erhoben werden sollen, so ist das in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, in nicht öffentlichen Freizeiteinrichtungen, in Kultureinrichtungen, in nicht öffentlichen Sportstätten, in Krankenanstalten und Kurheimen, in der Altenpflege, in Behindertenheimen und von Veranstaltern. Dort überall werden Kontaktdaten außerhalb des Wohnbereiches eingehoben. Der Betreiber ist verpflichtet, diese Kontaktdaten zu erheben, das heißt, er muss einen Ausweis verlangen, damit er sichergehen kann, dass die Daten, die der Besucher angibt, auch richtig sind. Diese Daten muss er dann 28 Tage aufheben und muss garantieren, dass sie von einem Dritten nicht einsehbar sind.
Dieser Aufwand, der hier betrieben wird, ist sensationell, aber Metternich würde von euch noch etwas lernen, denn das hat er nicht gemacht, dass die Daten in allen Bereichen erhoben werden. Ich komme mir schön langsam wirklich wie in einem Polizeistaat vor, wenn das so erfolgt. Das hat nichts mehr mit Kontrolle über Covid-19 oder sonst irgendetwas zu tun, meine Damen und Herren!
Das Zweite ist dann, dass im Epidemiegesetz geändert werden soll, dass Sanitäterinnen und Sanitäter ermächtigt werden sollen, jetzt auch die Tests beziehungsweise Impfungen vorzunehmen. Das wird alles für gut und in Ordnung befunden, aber das, was wir nicht verstehen, ist, dass Apotheker und Apothekerinnen ausgeschlossen sind. Genau das ist nämlich die erste Anlaufstelle von Personen im privaten Bereich. Die gehen in die Apotheke zur Apothekerin und zum Apotheker, dürfen dort aber keinen Tests unterzogen werden, sondern müssen sich bei den Massentests anstellen, wo nicht gewährleistet ist, dass sie wirklich sicher sind. Wenn ich mir die Bilder anschaue, wie nahe die Menschen beieinanderstehen und großteils doch keine Masken tragen, dann erachte ich das für sehr fahrlässig, wenn man hier die Apothekerinnen und Apotheker ausschließt.
Zum Dritten, zu den Masken: Jetzt kriegt jede Person über 65 Jahren in Österreich zehn FFP2-Masken. Ich muss sagen, ich schätze meinen pensionierten Generaldirektor der Voest Alpine sehr, aber der kriegt jetzt auch diese zehn Masken zugeschickt. Ich kenne viele Kolleginnen und Kollegen, die keine hohen Pensionen haben, die 62, 63, 64 Jahre alt sind und die müssen sich diese Masken kaufen, die bekommen sie nicht von der Regierung. Ich denke, da wird mit der Gießkanne ausgeschüttet, da wird nicht geschaut, wo es sozial verträglich ist, diese Masken auszuteilen, wo sie wirklich gebraucht werden, denn auch Risikopatienten bekommen diese Masken nicht.
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen „betreffend Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1119/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (562 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend den Ländern und Gemeinden die Kosten für die Durchführung der Massentests vollständig zu ersetzen.“
*****
Die Kosten für diese Tests bleiben auch wieder an den Gemeinden hängen. Das sind wirklich Abermillionen, die die Gemeinden für diese Tests zahlen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
9.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kollross, Kucher, Schroll, Köchl, Genossinnen und Genossen
betreffend Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1119/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (562 d.B.)
Der Kampf gegen das Corona-Virus wird in den nächsten Wochen und Monaten noch große gemeinsame Kraftanstrengungen von allen Bürgerinnen und Bürgern brauchen. Die derzeitige Durchführung der Massentests können dazu auch einen Beitrag leisten. Es zeigt sich hierbei aber deutlich, dass ohne die 2.095 Gemeinden diese Mammutaufgabe nicht durchführbar wäre. Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern haben als erprobte Krisenmanager die örtliche Organisation der Massentests gemeinsam mit unzähligen Freiwilligen in die Hand genommen.
Der Bund bleibt allerdings seinen Anteil an den Testungen wieder einmal schuldig. Die Kostentragung für die Durchführung der Massentestungen bleibt bei Ländern und Gemeinden hängen. Schon wieder werden die Gemeinden alleine gelassen und bleiben auf den enormen Durchführungskosten sitzen.
Im Gesundheitsausschuss wurde das erforderliche Gesetz vertagt, weil sich die Regierungsparteien nicht über die Übernahmen der Kosten durch den Bund einigen können, obwohl Gesundheitsminister Anschober mehrmals diese Kostenübernahme zugesagt hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend den Ländern und Gemeinden die Kosten für die Durchführung der Massentestungen vollständig zu ersetzen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde bitten, dass man bei den Unterschriften den Namen dazuschreibt, es ist kaum zu entziffern, ob das wirklich fünf sind oder zusätzliche Kürzel. (Abg. Belakowitsch: Wieder nur vier!) Ich möchte nicht noch einmal den Fehler machen. Ich würde die Klubs bitten, die Namen drunterzuschreiben. Ich kann das wirklich nur vermuten – ordnungsgemäß eingebracht ist er auf alle Fälle –, dass er auch ausreichend unterstützt ist. Damit steht der Entschließungsantrag in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.