12.02

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Ho­hes Haus! Ich spreche heute zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemie­gesetz; Herr Hauser sitzt in Osttirol fest, weil es dort sehr viel Schnee gegeben hat.

Ich zitiere aus dem Entschließungsantrag: „Es braucht daher einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen können – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Unternehmer handelt.“

Sie haben recht, das brauchen wir, und genau das haben wir in den vergangenen Mo­naten in gewaltigem Umfang auch geschafft, immer auch begleitet von Ihrer Kritik, von Ihrer Dauernörgelei.

In den vergangenen Monaten wurden von Bund und Ländern über 170 verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung möglichst aller Betroffenen geschaffen. Beim Wirt­schaftsbund in Tirol beantwortet ein ganzes Team an Spezialisten unter Patrick Ta­xacher täglich Fragen zu den Förderungen. Ich empfehle jedem, der heute noch be­hauptet, er habe sein Geld nicht, seine Förderung sei nicht erledigt: Gehen Sie zur Wirt­schaftskammer, gehen Sie zum Wirtschaftsbund und holen Sie sich dort Rat!

Ein paar Zahlen: Der Internationale Währungsfonds meldet, dass Österreich beim Aus­maß der Fiskalmaßnahmen, also zusätzlichen Ausgaben und Steuererleichterungen, die als Reaktion auf die Covid-19-Krise umgesetzt wurden, mit 9,5 Prozent des BIP auf Platz eins in der EU liegt. Der Durchschnittswert liegt bei 5 Prozent.

Die Bundesregierung reagiert kurz- und mittelfristig mit Wirtschaftshilfen auf die Krise. Knapp 27 Milliarden Euro wurden an Wirtschaftshilfen gewährt beziehungsweise aus­gezahlt.

Ich könnte Ihnen hier eine ganze Reihe von Zahlen nennen: Finanzverwaltung: 6 Mil­liarden Euro, Garantieübernahmen insgesamt: 3 Milliarden Euro, Covid-19-Garantien: 3,6 Milliarden Euro, Umsatzersatz 80 Prozent: 0,4 in Arbeit, 1,4 Milliarden Euro ausbe­zahlt, und so weiter.

Ich zitiere weiters aus Ihrem Entschließungsantrag: „Wir haben schon bei der Beschluss­fassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Män­gel [...] aufgezeigt [...], dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epidemiegeset­zes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der umgehend repa­riert werden muss.“

Machen Sie das eigentlich bewusst, dass Sie ständig so tun, als wären das Epidemie­gesetz und die daraus zugegebenermaßen strengen Entschädigungsansprüche die Lö­sung? Dieses in den Fünfzigerjahren entwickelte Gesetz gibt nämlich nur den behördlich gesperrten Betrieben einen Rechtsanspruch. Das heißt: Mitte März wurden bei den Be­zirkshauptmannschaften folgende Betriebe geschlossen: Seilbahnen, Skibusse, Wirts­häuser und Hotels. Diese Schließungen erfolgten in den Ländern nach unterschiedlichen Paragrafen, und im Übrigen wird heute behauptet, dass diese nicht einmal entschädi­gungsberechtigt wären.

Was aber wäre dann mit den Bäckern, den Metzgern, den Gemüselieferanten, den Le­bensmittelgeschäften, der Brauerei und den unzähligen Handwerks- und Zulieferbetrie­ben gewesen? – Alle wären leer ausgegangen. Mit unserer Förderung, mit den Förde­rungen, die die Bundesregierung vorgelegt hat, die wir hier beschlossen haben, sind sie aber auch entsprechend bedient worden.

Es ist ein Gedankenfehler Ihrerseits, hören Sie auf mit der Verklärung dieses Epidemie­gesetzes! Es hätte in weiten Bereichen nicht das gebracht, was Sie sich davon verspre­chen, und das wissen Sie ganz genau. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.05

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Auch diese Abstimmung verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Tages­ordnungspunkte 12 bis 23.