Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 46

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DDR 2.0 – die würden sich wundern und darüber staunen, was heute, im Jahr 2020, in Österreich alles möglich ist, und das unter dem Deckmantel der Demokratie à la Kurz, à la Schwarz, à la Anschober. (Beifall bei FPÖ und NEOS sowie der Abg. Vorderwinkler.)

9.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmei­ner. – Bitte.


9.51.50

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Frau Ministerin! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Liebe Kollegin Belakowitsch, ich rede schon! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Na ja, das war schon davor klar, aber ab und zu - - (Abg. Wurm: Jetzt sind wir gespannt, was Sie erzäh­len!) – Ist egal, kommen wir wieder zurück zu den Fakten.

Ja, es stimmt: Es gab gestern einen Entwurf eines Abänderungsantrages, den wir auch allen Parteien zugesandt haben, da war in den Erläuterungen ein entsprechender Pas­sus drinnen. Das war nicht beabsichtigt, das können Sie mir jetzt glauben oder Sie kön­nen es mir nicht glauben. Ich habe mich gestern auch persönlich beim Kollegen Leicht­fried bedankt, der diesen Lapsus entdeckt hat. Wir haben das umgehend berichtigt und bereinigt – ist so. (Heiterkeit der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm.– Na ja, Ent­schuldigung, da kann Kollege Wurm lachen, so viel er will, die Dinge sind so. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Wurm hält sich die Hand vor die Augen.)

Wir haben das bereinigt und der Abänderungsantrag ist in der Zwischenzeit in der rich­tigen Version, in der wir auch festhalten, dass eben die privaten Wohnräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen, an alle ergangen. Sie haben ihn in der Zwischenzeit verteilt bekommen.

Ich bringe damit diesen Abänderungsantrag der Kollegin Gabriela Schwarz und meiner Wenigkeit zum Antrag 1120/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiege­setz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitä­tergesetz geändert werden“, und zwar in zweiter Lesung, ein. Wie schon gesagt, der Abänderungsantrag wurde in der Zwischenzeit hier im Plenarsaal verteilt.

Er sieht vor, dass die Wohnräumlichkeiten natürlich geschützt sind, so wie wir das ja schon seit Wochen, seit Monaten auch immer und immer und immer wieder gesagt haben. (Abg. Wurm: Wir vertrauen euch!) Und wenn Sie ab und zu auch den Ministern, beispielsweise Rudi Anschober, aber natürlich auch Ministerin Zadić zuhören würden, dann wüssten Sie, dass für uns eigentlich immer klar war (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ), dass diese Räumlichkeiten eben nicht betreten werden dürfen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Zweiter Punkt: Ich bringe noch einen weiteren Abänderungsantrag ein. Dieser ist so kurz, dass ich ihn verlese:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinde­rung der Verbreitung von COVID-19 (Covid-19-Maßnahmengesetz) geändert wird (564 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag, wird wie folgt geändert:

 


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