Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 112

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Das sehen wir als Maßnahmen an, Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus (528 d.B.)

Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die gesund­heitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind explodiert.

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt sind dramatisch. Die Arbeits­losenzahlen explodieren derzeit wie auch schon im Frühjahr. Die Corona-Arbeitslosig­keit, also der krisenbedingte Abstand zum Vorjahr, beträgt 91.000 Personen. Derzeit sind über 457.000 Personen ohne Job. Bis Jahresende wird die Arbeitslosigkeit wohl auf über 500.000 steigen.

Die Regierung darf nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlittern.

Die bisherigen Einmalzahlungen für ArbeitslosengeldbezieherInnen oder Notstandshilfe­bezieherInnen waren nicht nur schlecht gemacht, weil bei der ersten im September we­der KrankengeldbezieherInnen erfasst waren, noch die Pfändbarkeit ausgeschlossen wurde und bei der zweiten jetzt im Dezember, die Krankengeldregelung derart kompli­ziert erfolgt und die Pfändbarkeit wieder nicht ausgeschlossen ist, sondern sind vor allem nicht nachhaltig und daher auch nicht armutsvermeidend.

Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere, nachhaltige und armutsvermeidende finanzielle Absicherung, weil es in Zeiten wie diesen nahezu un­möglich ist, wieder Arbeit zu finden. Umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, welche die wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern.

Es ist daher notwendig, zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, also Arbeits­losengeld, Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge, einen Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent auszuzahlen. Damit ist eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive Krankengeldbe­zieherInnen, ein „COVID-19-Ausgleich“ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Ar­beitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird.“

*****


 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite