Das sehen wir als Maßnahmen an, Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus (528 d.B.)
Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die gesundheitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind explodiert.
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt sind dramatisch. Die Arbeitslosenzahlen explodieren derzeit wie auch schon im Frühjahr. Die Corona-Arbeitslosigkeit, also der krisenbedingte Abstand zum Vorjahr, beträgt 91.000 Personen. Derzeit sind über 457.000 Personen ohne Job. Bis Jahresende wird die Arbeitslosigkeit wohl auf über 500.000 steigen.
Die Regierung darf nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlittern.
Die bisherigen Einmalzahlungen für ArbeitslosengeldbezieherInnen oder NotstandshilfebezieherInnen waren nicht nur schlecht gemacht, weil bei der ersten im September weder KrankengeldbezieherInnen erfasst waren, noch die Pfändbarkeit ausgeschlossen wurde und bei der zweiten jetzt im Dezember, die Krankengeldregelung derart kompliziert erfolgt und die Pfändbarkeit wieder nicht ausgeschlossen ist, sondern sind vor allem nicht nachhaltig und daher auch nicht armutsvermeidend.
Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere, nachhaltige und armutsvermeidende finanzielle Absicherung, weil es in Zeiten wie diesen nahezu unmöglich ist, wieder Arbeit zu finden. Umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, welche die wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern.
Es ist daher notwendig, zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, also Arbeitslosengeld, Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge, einen Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent auszuzahlen. Damit ist eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive KrankengeldbezieherInnen, ein „COVID-19-Ausgleich“ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird.“
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