Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 111

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und Verlustverteilung, Fixkostenzuschuss, Steuersenkungen, Garantieübernahmen, de­gressive Abschreibung, Investitionsprämie, Senkung der Umsatzsteuer und, und, und. – Ich könnte noch wesentlich mehr solcher Beispiele anführen (neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ), leider Gottes ist meine Redezeit beschränkt.

Meine geschätzten Damen und Herren, liebe Zuseherinnen und Zuseher, Sie sehen, die Regierung tut etwas für die Menschen in unserem Land. Wir wollen aber taugliche Maß­nahmen setzen. Der NEOS-Antrag ist dazu nicht geeignet, wir werden ihn also ablehnen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall der Abg. Rössler.)

12.18


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Das wird jetzt eine bessere Rede!)


12.18.42

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Lieber Franz Eßl, am Anfang deines Redebeitrags habe ich geglaubt, ich muss dir heute wirk­lich einmal zustimmen, weil wir auch der Meinung sind, dass dieser Antrag der NEOS falsch liegt. Wie du dann aber gesagt hast, Gerald Loacker hat jetzt eher sozialdemo­kratische Wurzeln, seitdem es die Koalition in Wien gibt (erheitert), habe ich mir gedacht: Nein, das kann nicht stimmen! Da kann ich dir wirklich nicht mehr zustimmen, weil das wirklich nicht zutrifft. Ich meine das nicht böse, wenn ich das sage, denn er weiß ja selbst, was das ist. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, laut „Presse“ haben wir dieses Jahr in Österreich den höchs­ten Stand der Arbeitslosigkeit seit 1946. Wir haben momentan 460 000 Arbeitslose und 340 000 Menschen in Kurzarbeit, zusammengerechnet sind das 800 000 Menschen, die aufgrund dieser Covid-Pandemie in eine wirtschaftliche Situation geraten sind, die für sie nicht tragbar ist, weil sie Einkommensverluste haben.

Wenn ich mir nun den Antrag des Kollegen Loacker anschaue, dann muss ich sagen, es wäre doch wichtig gewesen, zu schauen, dass man Maßnahmen findet, um Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen, und nicht Abwerbungen durch andere Firmen mit einem staatlichen Bonus in Höhe von 450 Euro zu fördern, welcher ausbezahlt wird, wenn je­mand aus der Kurzarbeit die Firma wechselt, also in eine andere Firma in Vollzeitbe­schäftigung geht.

Das ist eine massive Abwerbung von Arbeitskräften, dem werden wir garantiert nicht zustimmen, sondern wir bringen folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus (528 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive Krankengeldbe­zieherlnnen, ein ,COVID-19-Ausgleich‘ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Ar­beitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird.“

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