29h. In § 123 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „61,7 €“ durch den Betrag „62,6 €“,
b) in Z 2 und Z 3 lit. a der Betrag „161,1 €“ jeweils durch den Betrag „163,4 €“,
c) in Z 3 lit. b der Betrag „193,2 €“ durch den Betrag „196,0 €“.
29i. In § 124 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „239,6 €“ durch den Betrag „243,1 €“,
b) in Z 2 der Betrag „309,0 €“ durch den Betrag „313,5 €“,
c) in Z 3 der Betrag „376,5 €“ durch den Betrag „382,0 €“.
29j. In § 130 wird der Betrag „84,9 €“ durch den Betrag „86,1 €“ ersetzt.
29k. In § 131 Abs. 1 wird der Betrag „257,3 €“ durch den Betrag „261,0 €“ ersetzt.
29l. In § 131 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „58,5 €“ durch den Betrag „59,3 €“ ersetzt.
29m. In § 138 Z 3 werden ersetzt:
a) in lit. a der Betrag „2 760,0 €“ durch den Betrag „2 800,0 €“,
b) in lit. b der Betrag „2 827,1 €“ durch den Betrag „2 868,1 €“.
29n. § 140 Abs. 1 lautet:
„(1) Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt während der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses 38,7 € und im definitiven Dienstverhältnis
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in der Verwendungsgruppe W 2 |
||
|
in der |
in der Dienstzulagenstufe |
|
|
1 |
2 |
|
|
Euro |
||
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Grundstufe |
72,8 |
130,0 |
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Dienst- a) |
154,5 |
220,7 |
|
Stufe 1 b) |
194,9 |
278,9 |
|
Dienststufe 2 |
278,9 |
344,9 |
|
Dienststufe 3 |
411,0 |
491,6 |
|
in der Verwendungsgruppe W 1 |
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in den Dienstklassen |
bei Führung eines Amtstitels, der einem der nachstehend angeführten Amtstitel vergleichbar ist |
Dienstzulage
Euro |
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