Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 165

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III

und

IV

Leutnant

164,6

Oberleutnant

193,7

Hauptmann

252,0

ab V

 

275,4

29o. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „152,3 €“ durch den Betrag „154,5 €“ ersetzt.

29p. In § 141 werden der Betrag „122,6 €“ durch den Betrag „124,4 €“ und der Betrag „144,5 €“ durch den Betrag „146,6 €“ ersetzt.

29q. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „68,4 €“ durch den Betrag „69,4 €“ ersetzt.

29r. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungsgruppe

Euro

W 3

W 2

W 1

86,1

100,8

115,5

29s. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

in den Dienstklassen

bei Führung eines Amtstitels oder einer Verwendungsbe­zeichnung, der oder die einer der nachstehend angeführten Ver­wendungsbezeichnungen vergleichbar ist

Dienstzulage
Euro

III

und

IV

Fähnrich

97,4

Leutnant

122,0

Oberleutnant

146,6

Hauptmann

171,3

ab V

 

190,3

29t. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „136,9 €“ durch den Betrag „138,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „103,6 €“ durch den Betrag „105,1 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „69,5 €“ durch den Betrag „70,5 €“.

 


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