Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 193

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40. In Art. 7 werden nach der Z 10 folgende Z 10a und 10b eingefügt:

„10a. In § 19 werden ersetzt:

a) in Abs. 8 Z 1 der Betrag „103,6 €“ durch den Betrag „105,1 €“,

b) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „137,9 €“ durch den Betrag „139,9 €“,

c) in Abs. 8 Z 3 und in Abs. 9 der Betrag „172,2 €“ jeweils durch den Betrag „174,7 €“,

d) in Abs. 10 der Betrag „344,4 €“ durch den Betrag „349,4 €“ und der Betrag „516,7 €“ durch den Betrag „524,2 €“.

10b. Die Tabelle in § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

 

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

mehr als 5 Jahre

697,8

814,2

1 221,9

1 453,6

1 453,6

1 686,5

1 686,5

1 919,5

 

““

41. In Art. 7 werden nach der Z 11 folgende Z 11a bis 11f eingefügt:

„11a. In § 21 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „574,0 €“ durch den Betrag „582,3 €“,

b) in Z 2 der Betrag „687,8 €“ durch den Betrag „697,8 €“.

11b. In § 21b wird der Betrag „951,3 €“ durch den Betrag „965,1 €“ ersetzt.

11c. In § 22 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „27,5 €“ durch den Betrag „27,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „14,4 €“ durch den Betrag „14,6 €“.

11d. In § 23 Abs. 4 wird der Betrag „38,7 €“ durch den Betrag „39,3 €“ ersetzt.

11e. In § 24 Abs. 1 wird der Betrag „41,9 €“ durch den Betrag „42,5 €“ ersetzt.

11f. In § 24 Abs. 2 wird der Betrag „206,4 €“ durch den Betrag „209,4 €“ ersetzt.“

42. In Art. 7 lautet Z 23:

„23. Dem § 32 wird folgender Abs. 31 angefügt:

„(31) In der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, treten in Kraft:

              1.          § 3 Abs. 6 und § 33 Abs. 2 mit 29. Jänner 2020,

2.          der Langtitel, § 1, § 19 Abs. 1 Z 4, Abs. 4 und 7, § 26 Abs. 2 lit. p und Abs. 6 Z 2 sowie die Anlage zu § 8 Z 4 mit 1. September 2020,

3.          § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 8 bis 10, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 2, § 21b, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 4 und § 24 mit 1. Jänner 2021,

 


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