40. In Art. 7 werden nach der Z 10 folgende Z 10a und 10b eingefügt:
„10a. In § 19 werden ersetzt:
a) in Abs. 8 Z 1 der Betrag „103,6 €“ durch den Betrag „105,1 €“,
b) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „137,9 €“ durch den Betrag „139,9 €“,
c) in Abs. 8 Z 3 und in Abs. 9 der Betrag „172,2 €“ jeweils durch den Betrag „174,7 €“,
d) in Abs. 10 der Betrag „344,4 €“ durch den Betrag „349,4 €“ und der Betrag „516,7 €“ durch den Betrag „524,2 €“.
10b. Die Tabelle in § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„
|
Funktionsdauer |
bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur Kategorie |
|||
|
A |
B |
C |
D |
|
|
Euro |
||||
|
bis zu 5 Jahre mehr als 5 Jahre |
697,8 814,2 |
1 221,9 1 453,6 |
1 453,6 1 686,5 |
1 686,5 1 919,5 |
““
41. In Art. 7 werden nach der Z 11 folgende Z 11a bis 11f eingefügt:
„11a. In § 21 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „574,0 €“ durch den Betrag „582,3 €“,
b) in Z 2 der Betrag „687,8 €“ durch den Betrag „697,8 €“.
11b. In § 21b wird der Betrag „951,3 €“ durch den Betrag „965,1 €“ ersetzt.
11c. In § 22 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „27,5 €“ durch den Betrag „27,9 €“,
b) in Z 2 der Betrag „14,4 €“ durch den Betrag „14,6 €“.
11d. In § 23 Abs. 4 wird der Betrag „38,7 €“ durch den Betrag „39,3 €“ ersetzt.
11e. In § 24 Abs. 1 wird der Betrag „41,9 €“ durch den Betrag „42,5 €“ ersetzt.
11f. In § 24 Abs. 2 wird der Betrag „206,4 €“ durch den Betrag „209,4 €“ ersetzt.“
42. In Art. 7 lautet Z 23:
„23. Dem § 32 wird folgender Abs. 31 angefügt:
„(31) In der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, treten in Kraft:
1. § 3 Abs. 6 und § 33 Abs. 2 mit 29. Jänner 2020,
2. der Langtitel, § 1, § 19 Abs. 1 Z 4, Abs. 4 und 7, § 26 Abs. 2 lit. p und Abs. 6 Z 2 sowie die Anlage zu § 8 Z 4 mit 1. September 2020,
3. § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 8 bis 10, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 2, § 21b, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 4 und § 24 mit 1. Jänner 2021,
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