Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 206

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Leistungs- und Spitzensport. Dieser hat ja auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion, man kann sie bis in die Antike zurückverfolgen. Wenn es aber so ist, dass das für die Masse der Bevölkerung eine wesentlich größere Bedeutung hat, als viele von uns ein­gestehen – es ist in einer Demokratie ja wichtig, dass man darauf schaut –, dann hat es dort aber auch fair zuzugehen! Wenn schon Wettbewerb – und Wettbewerb gehört im Fall von Spitzensport ja quasi definitorisch dazu –, dann so fair wie möglich, so korrekt wie möglich und nicht mit im Sinne solcher Gesetze quasi kriminellen Methoden, um sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. (Beifall des Abg. Jakob Schwarz.) Das sind die Grundintentionen dieses Gesetzes. Man kann gar nicht hoch genug einschätzen, dass wir hier – oder in dem Fall Sie als Gesetzgeber – immer dahinter sind.

Manchmal sind wir etwas hinterher – das ist der letzte Punkt, den ich ausführen will –, weil es natürlich so ist, dass die Methoden sich immer verbessern, aber man muss zu­mindest nachziehen. Man muss bei der Dopingkontrolle nachziehen, mit den techni­schen Mitteln, die sich ja ändern. Es ändert sich ja auch die Methode der Dopingbekämp­fung. Sie zielt viel mehr auf systematische gaunerhafte Vorgänge und weniger auf die einzelne Substanz im einzelnen Körper eines einzelnen Athleten ab. Man muss erken­nen, was da alles dahintersteht, weil sich auch die Methoden ändern.

Apropos Methoden: Es ist natürlich sehr sinnvoll, dass Whistleblower ausdrücklich ge­schützt werden – das kennen wir aus der Betrugsbekämpfung und ähnlichen Vorgän­gen – und dass das Diskreditieren und die Benachteiligung von Whistleblowern und die Attacken auf Whistleblower ein eigener Tatbestand werden. Das wäre eine Ergänzung, die ich jetzt noch vorgenommen hätte, aber damit lasse ich es schon sein, weil das Ge­setz sehr, sehr umfassend ist und einige Punkte ja genannt wurden. Ich möchte dem Sportausschuss und allen, die daran mitgewirkt haben, gratulieren, dass dieses Gesetz so möglich wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Sportausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

13.33.4826. Punkt

Bericht des Sportausschusses über den Antrag 1038/A(E) der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend #comebackstronger – Maßnahmenprogramm für den Österreichischen Sport nach der COVID-19-Krise (534 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Sportausschusses über den Antrag 917/A(E) der Abgeordneten Maxi­milian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der finan­ziellen Unterstützungsmaßnahmen im Sport (535 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 und 27 der Ta­gesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Kollege Maximilian Köllner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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