Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 231

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Großteil der Eintrittskarten nicht zurückgegeben worden, sondern nach wie vor für neue Termine gültig. Würden wir die Gutscheinregelung jetzt auslaufen lassen, dann würde das höchstwahrscheinlich das finanzielle Aus für viele Veranstalter bedeuten; das kön­nen und wollen wir uns nicht leisten.

Die Sammelnovelle umfasst noch drei weitere Änderungen. Das sind aus meiner Sicht die wichtigsten in der aktuellen Phase: Wir verlängern mit dieser Novelle die zwei wich­tigsten Hilfsinstrumente für Künstlerinnen und Künstler während der Pandemie ins neue Jahr hinein – die Überbrückungsfinanzierung, die bei der SVS angesiedelt ist, und den Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds. Beide Töpfe werden mit dieser Änderung aufgestockt, mit mehr Mitteln dotiert, sodass wir auch weiterhin dort unterstüt­zen können, wo es notwendig ist.

Nur um einen kurzen Einblick zu geben, wie wichtig diese Fonds sind und wie gut sie angenommen werden: Aus der Überbrückungsfinanzierung bei der SVS haben wir mit Stand heute knapp 57 Millionen Euro ausbezahlt, davon 51 Millionen Euro für die Über­brückungsfinanzierung an sich und noch einmal 6 Millionen Euro on top für den Lock­downbonus. (Zwischenruf des Abg. Drozda.)

Herr Abgeordneter Drozda, ich weiß, dass Sie sich an diesem Wort spießen. Ich möchte aber, wie schon Frau Abgeordnete Blimlinger, noch einmal sagen, dass dieser Ausdruck nichts Schlechtes ist. Bonus bedeutet gut, und daran ist nichts zynisch. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Drozda.) – Nein, nein, nein! Zynisch wurde es deshalb, weil dieses Wort von einigen Branchen missbräuchlich für Gier verwendet worden ist (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abge­ordneten Drozda und Blimlinger), aber da passt dieses Wort, es bedeutet gut, es be­deutet einen Zusatz zu etwas anderem. Daran ist nichts verwerflich, sondern – im Ge­genteil – es hilft vielen Menschen beim Überleben, beim Bestreiten ihres Lebensunter­halts.

Und weil das Stichwort Almosen gefallen ist: Auch dagegen möchte ich mich entschie­den verwahren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wenn frei­schaffende Künstlerinnen und Künstler für November und Dezember aufgrund des Lock­downs jeweils 2 000 Euro steuerfrei bekommen, dann ist das kein Almosen (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Drozda und Blimlinger), sondern eine Zahlung, mit der man durch diese zwei Monate auch gut durchkommt.

Aus dem Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds haben wir bisher rund 7 Millionen Euro ausbezahlt. Dieser Topf hilft Menschen im untersten Einkommensseg­ment, die zu den anderen Hilfsinstrumenten keinen Zugang haben. Künstlerinnen und Künstler konnten dort eine Einmalzahlung von 3 000 Euro beantragen, was bisher von über 4 000 Personen in Anspruch genommen wurde – von über 4 000 Personen! Wir bemühen uns also wirklich, dass wir allen Menschen, die in der Kunst- und Kulturbranche tätig sind und jetzt in Not sind, helfen.

Wir werden das auch weiterhin tun. Mit dem heutigen Tag bekommt dieser Personen­kreis aufgrund des Lockdowns noch einmal 500 Euro dazu, und wir werden auch wei­terhin helfen. Im ersten Quartal 2021 wird es eine weitere Tranche in der Höhe von 1 500 Euro für diese Beziehergruppe geben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Zu guter Letzt schaffen wir mit dieser Sammelnovelle noch eine Möglichkeit zur Unter­stützung, die mir persönlich auch ein großes Anliegen ist, und zwar durch eine Änderung im Kunstförderungsgesetz. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten, wie Sie wissen, eine Reihe von Unterstützungswerkzeugen aufgestellt, die unterschiedliche Probleme im Kunst- und Kulturbereich gelöst haben, und ich bin überzeugt davon, dass dieses System funktioniert. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

 


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