Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung, 21. Dezember 2020 / Seite 65

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dem Hauptausschuss hinsichtlich der Verordnung, mit der die 3. COVID-19-Schutz­maß­nahmenverordnung geändert wird, haben?

3)          Welche Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 1 Abs 7 des COVID-19-Maßnahmengesetzes liegt den am 22. Dezember 2020 dem Hauptaus­schuss vorzulegenden Anträgen zugrunde?

4)          Auf Basis welcher Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 1 Abs 7 des COVID-19-Maßnahmengesetzes konnten Sie bereits am 18. Dezember wissen, dass dem Hauptausschuss am 4. Jänner 2021 erneut Anträge des Gesundheitsministers zum Zwecke der Verlängerung von Ausgangsbeschränkungen vorgelegt werden?

5)          Auf Basis welcher Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 1 Abs 7 des COVID-19-Maßnahmengesetzes konnten Sie bereits am 18. Dezember wissen, dass für Nicht-Teilnehmer an einem für 15. bis 17. Jänner 2021 angekündigten Mas­sentest Hausarrest-Maßnahmen verhängt werden?

6)          Inwiefern und warum erachten Sie eine mehrheitliche Zustimmung des Haupt­ausschusses zu weiteren Corona-Maßnahmen am 22. Dezember, 4. Jänner und voraussichtlich 14. Jänner zu weiteren Ausgangssperren für selbstverständlich, zumal die epidemiologische Situation sich im Verkauf dieser Zeit stark ändern und eine Bewertung zu diesen Termin daher heute noch in keiner Form vorliegen kann?

7)          Müssen COVID-19-Genesene ebenfalls an den für 15. bis 17. Jänner 2021 angeordneten Massentests teilnehmen, um ihren Ausschluss von wesentlichen Be­reichen des Gesellschaftslebens zu verhindern?

8)          Wenn ja, warum und auf welcher Grundlage?

9)          Werden die Teilnehmer der für 15. bis 17. Jänner 2021 angeordneten Mas­sentestes eine „Freiheitsbestätigung“ oder eine andere Form von Teilnahmebestätigung erhalten?

10)        Wenn ja, wer wird diese Bestätigung herstellen und ausgeben?

11)        Wenn ja, welche Beschaffungsvorgänge, Auftragsvergabe und sonstige Verfah­ren wurden oder werden gestartet und welches Bundesministerium wird dies feder­führend umsetzen?

12)        Wenn ja, wer soll diese Bestätigung bei der Benützung von Verkehrsmitteln, in der Gastronomie, im Handel, im Kunst- und Kulturbetrieb, im Sport und im sonstigen Veranstaltungswesen kontrollieren?

13)        Wird bei Vorweisen dieser „Freiheitsbestätigung“ in der Gastronomie trotzdem eine verpflichtende Registrierung notwendig sein?

14)        Ist die Teilnahme an dem geplanten Massentest Voraussetzung für den Besuch eines anderen Haushalts bzw. dafür, selbst Besuch empfangen zu dürfen? Wen trifft hier die Kontrollpflicht?

15)        Wer wird künftig diese Teilnahmebestätigung bei allen Lehrern, allen körper­nahen Dienstleistern, allen Mitarbeitern in der Gastronomie, allen Mitarbeiter im Handel, allen Mitarbeitern in den Verkehrsbetrieben, dem gesamten Personal im Gesund­heits­bereich mit regelmäßigem Patientenkontakt und allen Mitarbeiter in der gesamten Bauwirtschaft einmal wöchentlich kontrollieren?

16)        Können Sie ausschließen, dass es nach dem 18. Jänner 2021 zu weiteren Mas­sentests kommen wird, an die sich bei Nichtteilnahme ein Ausschluss aus dem ge­sellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben knüpft?

 


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