20.42

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher! Die meisten von Ihnen haben wahrscheinlich in ihrem Autofahrerleben schon einmal eine Verkehrsstrafe be­kommen, ob wegen Schnellfahrens, vergessenen Setzens des Blinkers oder wegen Te­lefonierens ohne Freisprecheinrichtung. Über so eine Verkehrsstrafe ärgert man sich, selbst wenn man sich der Schuld bewusst ist.

Von November 2017 bis April 2018 überprüfte der Rechnungshof das Innenministerium und das Verkehrsministerium sowie die Länder Niederösterreich und Oberösterreich und bei der Asfinag die Abwicklung und den Vollzug der Verkehrsstrafen im Straßenverkehr. In Österreich sind für Verkehrsstrafen der Bund, die Länder und die Gemeinden sowie die Asfinag zuständig. Die tatsächliche Verkehrsüberwachung obliegt den Organen der Bundespolizei, den Mautaufsichtsorganen der Asfinag und, sofern eingerichtet, den Ge­meindewachkörpern.

Die operative Abwicklung hingegen übernehmen die Bezirkshauptmannschaften, die Strafämter der Landespolizeidirektionen sowie die einzelnen Magistrate. Da so viele ver­schiedene Stellen involviert sind, wäre ein zentrales und bundesweit abrufbares Verwal­tungsstrafenregister unbedingt notwendig. Leider gibt es so ein Register zurzeit nicht, weshalb es für die Strafbehörden kaum möglich ist, eventuell offene Geldforderungen oder Freiheitsstrafen außerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche zu erfassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies erschwert die Arbeit unserer Strafbehörden ungemein!

Außerdem ist es aus meiner Sicht auch dringend notwendig, einen einheitlichen Straf­rahmen inklusive einer einheitlichen Strafhöhe für die jeweiligen Straßenverkehrsdelikte zu schaffen. Das Innenministerium hat bereits in der Vergangenheit einen Bundestatbe­standskatalog erstellt, dieser war jedoch für die Länder nicht verbindlich. Dies führte da­zu, dass landesspezifische Regelungen die Regelungen des Bundes in manchen Fällen überlagerten und ergänzten.

Um nur einige Beispiele zu nennen: In Niederösterreich ist für das Delikt vorschriftswid­riges Hintereinanderfahren eine Strafhöhe von 360 Euro vorgesehen, aber laut dem Tat­bestandskatalog des Innenministeriums sollte die Strafhöhe bei 100 Euro liegen. Auch die Toleranzgrenzen unterscheiden sich laut Bericht des Rechnungshofes je nach Bun­desland.

Es kann nicht sein, dass bei identischen Delikten die Strafgelder in der Höhe, je nach­dem, in welchem Bundesland die Verkehrsstrafe begangen wird, derartig voneinander abweichen.

Objektiv betrachtet kann man aufgrund der Kritik des Rechnungshofes hinsichtlich der Verkehrsstrafen sagen, es herrscht ein absolutes Kompetenzdurcheinander. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, für mehr Klarheit zu sorgen und einheitliche Regelungen zu schaffen.

Ich hoffe, dass wir alle das Jahr 2021 im Interesse unserer Bürger und Bürgerinnen nut­zen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter David Stögmül­ler. – Bitte, Herr Abgeordneter.