23.02
Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mich mit der Petition „ohne Kunst wird’s still“ auseinandersetzen, im Rahmen derer viele Künstlerinnen und Künstler, viele Institutionen ihre Sorgen und Nöte, was den Kulturbetrieb anbelangt, geäußert haben – und die Politik hat reagiert.
Ich darf hier nur einige Dinge nennen: Dazu gehören der Härtefallfonds der WKO, der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler mit 110 Millionen Euro – ab 15. Jänner können für das erste Quartal 2021 3 000 Euro beantragt werden –, die Coronakurzarbeit, Covid-19-Tests, der Künstler-Sozialversicherungsfonds, der Umsatzersatz für direkt betroffene Veranstaltungen und Künstler, der Umsatzersatz für indirekt Betroffene, eine Senkung der Mehrwertsteuer, der NPO-Unterstützungsfonds – da haben wir für 2020 700 Millionen Euro beschlossen, für 2021 sind 250 Millionen Euro in der Pipeline. Es gibt Stundungen, steuerliche Erleichterungen, eine Verlängerung der Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen und 300 Millionen Euro für den Veranstalterschutzschirm.
Ja, wir wissen, dass es manchmal mühsam ist, diese Förderungen zu beantragen, und wir wissen auch, dass das Schönste für unsere Künstlerinnen und Künstler wäre, wenn sie auftreten könnten, den Applaus genießen könnten, vor Publikum spielen dürften.
Ich darf zum Abschluss noch einen Vorschlag zur Wertschätzung bringen: Im deutschen Infektionsschutzgesetz gelten Kulturinstitutionen nun ausdrücklich als Bildungseinrichtungen und Kunstproduktionsorte, nicht mehr – so wie in Österreich – als Freizeit- und Vergnügungsstätten in der taxativen Aufzählung mit Bordellen und mit Laufhäusern. Kultur sollte auch im Kulturland Österreich die entsprechende Wertschätzung des Gesetzgebers genießen. (Beifall bei der ÖVP.)
23.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.