11.40

Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie werden heute hoffentlich wie im Ausschuss, so auch im Plenum einstimmig eine weitere Erhöhung der beiden zentralen Maßnahmen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zur Unterstützung in der Pandemie beschließen. Dieser Anlass ist ja schon ein bisschen wie ein Déjà-vu: Wir erhöhen die SVS-Überbrückungs­finanzierung von 110 auf 120 Millionen Euro und den Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds von 20 auf 40 Millionen Euro. Allein das zeigt schon, dass wir es als Bundesregierung mit den Hilfen für den Kulturbereich sehr, sehr ernst meinen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Singer.)

Wir schärfen ständig nach, wo es notwendig ist. Insgesamt wurden für den Kunst- und Kulturbereich bis jetzt 250 Millionen Euro zusätzlich zu anderen Hilfsmaßnahmen und zum regulären Kulturbudget in die Hand genommen, und wir haben schon jetzt fest­gelegt, dass diese Hilfen bis Ende Juni weiter zur Verfügung stehen, wenn es notwendig sein sollte. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal wiederholen, wie wichtig diese beiden Instru­mente für das Überleben der Kunstszene in Österreich sind. Die Überbrückungs­finan­zierung bei der SVS haben wir ins Leben gerufen, um den Künstlerinnen und Künstlern rasch und unbürokratisch eine Unterstützung zukommen zu lassen. Dieser Topf ist eine Erfolgsgeschichte. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Großbauer.)

Wir haben bereits 85 Millionen Euro ausbezahlt, mit dem Lockdownbonus zuerst für November und Dezember, und seit Montag ist diese Zusatzzahlung auch für Jänner und Februar möglich, weil es eben aufgrund des Veranstaltungsverbots weiterhin kaum Auftrittsmöglichkeiten gibt. Vor allem haben wir das Versprechen eingelöst, dass das alles einfach und schnell über die Bühne gehen soll. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Großbauer.)

Von Anfang an bis heute sorgt die SVS dafür, dass die Anträge binnen weniger Tage bearbeitet und die Beträge überwiesen werden. Dieses Hilfsinstrument ist mittlerweile auch international als Best-Practice-Beispiel sehr gefragt.

Der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds erfüllt eine andere Funk­tion: Er ist ein drittes Sicherheitsnetz, wenn alle anderen Stricke zur Unterstützung der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler reißen. Wir wissen, dass es im Kulturbereich sehr viele atypische Beschäftigungsverhältnisse und viele prekäre Lebenssituationen gibt, wir wissen, dass es viele Künstlerinnen und Künstler gibt, die normalerweise so wenig verdienen, dass sie aus der Sozialversicherungspflicht herausfallen, und genau da kommt dieses Instrument des Covid-19-Fonds ins Spiel.

Natürlich ist es so, dass keine Hilfszahlung der Welt wettmachen kann, dass die künst­lerische Tätigkeit – Auftreten, Lesen, Musizieren, Singen, wie auch immer – derzeit nur sehr, sehr eingeschränkt möglich ist. Was wir aber tun können, ist, die schlimmsten Notlagen zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass die freischaffende Szene diese Krise auch übersteht – und das wird weiter möglich sein, das garantieren wir mit dieser erneuten Aufstockung der genannten Hilfsmaßnahmen.

Ich darf Sie um breite Zustimmung ersuchen und danke herzlich. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.45

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.