12.32

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grüne Bericht ist ein Bericht, in dem sehr viel geschrieben und eigentlich sehr gut zusammengefasst ist. Man muss nur wissen, dass in diesem Bericht der ganz reiche Bauer und der ganz arme Bauer, der Nebenerwerbsbauer, gar nicht mehr vorkommen. Wenn Herr Strasser sagt, wir machen Landwirtschaftspolitik, das war so, das ist so und das wird auch immer so sein, so muss ich erwidern: Es ist für mich ganz klar, solange die ÖVP in Österreich in der Landwirtschaft zu reden hat, werden halt täglich sieben bis neun Betriebe zusperren. Das werdet ihr nicht zusammenbringen, dass die Bauern anständig leben können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ihr zeigt das auch beim Waldfondsgesetz. Es ist zu befürworten, 350 Millionen Euro in drei Jahren, der Beschluss war im Sommer 2020. Was mich da so stört, Frau Minister, ist Folgendes: Warum bringen Sie dazu im Parlament keinen Bericht? Warum sagen Sie nicht, wer das Geld kriegt? Es ist ja bei der ÖVP so, dass wieder die großen Betriebe bis 200 000 Euro kriegen. Warum macht ihr das so? Warum fördert ihr nicht die Klein­bauern? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Köstinger.) Dann brauchen wir uns keine Gedanken mehr darüber zu machen, ob eine Kuh ange­bunden ist oder nicht, denn das wird bei den kleinen Bauern so und so nicht mehr funktionieren. Warum tragt ihr das nicht in die Transparenzdatenbank ein? Warum wird nicht eingetragen, welche Förderungen es da gibt? – Ich kann das nicht verstehen.

Deshalb bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag  

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „notwendige Transparenz und zusätzliche Vorgaben bei der Vergabe von 350 Mio. € an Waldbe­sitzerInnen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert,

1. die durch öffentliche Steuermittel finanzierten Fördermittel des Waldfonds so auszu­zahlen, dass

- die Förderungen degressiv sind, so dass pro Hektar Förderflächen kleinere Forsteigen­tümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer“ das ist ja ganz klar, die Kleinen sollen da pro Hektar mehr kriegen als die Großen, das ist ja irgendwie ganz logisch –„,

- die ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank [...] eingetragen werden,

- die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unter­künfte der durch diese Maßnahme beschäftigten WaldarbeiterInnen überprüft und ga­rantiert wird,

- ein Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird“ – das sind unsere Forderungen –„, und

2. dem Nationalrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u. a. auch eine Quantifizierung der CO2-Einspa­rungen ausweist.“

*****

Da sind die Grünen meines Erachtens nämlich komplett daneben, darauf achtet ihr nicht. Das ist jetzt eine Covid-Förderung und keine Klimaförderung mehr. (Beifall bei der SPÖ.)

12.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Klaus Köchl,

Genossinnen und Genossen

betreffend notwendige Transparenz und zusätzliche Vorgaben bei der Vergabe von 350 Mio. € an WaldbesitzerInnen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5 Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-170/637 d.B.)

Seit Kurzem liegt die Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Vergabe der öffentlichen Fördermittel des Waldfonds in Höhe von insgesamt 350 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren an WaldbesitzerInnen vor.

Bereits bei Beschluss des Waldfondsgesetzes im Sommer 2020 wurde der Mangel auf­gezeigt, dass es keinerlei Vorgabe gibt, inwiefern die BMLRT dem Parlament offen zu legen hat, an wen welche Förderung aus welchem Maßnahmentopf ausgezahlt wird. Zusätzlich lässt sich aus den bisherigen Wortmeldungen insbesondere der ÖVP schließen, dass es sich bei den Waldfondsgeldern vor allem um eine auf die Gesellschaft ausgelagerte Haftungsübernahme für den Wertverlust von Grundbesitz handelt. Entge­gen diesen Äußerungen und den im Gesetz formulierten Zielen wird der Waldfonds im Budget 2021 so dargestellt, dass es sich um eine Covid-Maßnahme handelt. Im Sommer 2020 wurde bei Beschlussfassung des Gesetzes noch von einer Klimaschutzmaßnahme in Höhe von 350 Mio. € gesprochen. Wie hoch die Treibhausgaseinsparungen pro Maß­nahme pro Mitteleinsatz sein sollen, wurde bis jetzt noch immer nicht beantwortet – auch die Richtlinie gibt hier keine Anhaltspunkte.

Der Mangel der gesetzlichen Vorgaben für die Richtlinienerstellung zeigt sich – wie leider erwartet - auch darin, dass der Fördergeldbezug weder von einem Verzicht auf che­misch-synthetische Pestizide, noch von der Einhaltung von Arbeitnehmervorschriften abhängig gemacht wird, und keine Obergrenze eingezogen wurde, sondern bei nur einer einzigen von insgesamt zehn Maßnahmen bis zu 200.000 € für Großbetriebe bezahlt wird.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert,

1.         die durch öffentliche Steuermittel finanzierten Fördermittel des Waldfonds so auszuzahlen, dass

•           die Förderungen degressiv sind, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere ForsteigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer,

•           die ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank: www.transparenzdatenbank.at eingetragen werden,

•           die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen überprüft und garantiert wird,

•           ein Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird, und

2. dem Nationalrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u.a. auch eine Quantifizierung der CO2- Ein­sparungen ausweist.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt, steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Cornelia Ecker zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.