12.52

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseher vor den Fernsehschirmen! Wenn man die Debatte verfolgt, bekommt man ein bisschen das Gefühl, dass aus Sicht der ÖVP eh alles in Ordnung ist. Dem ist aber nicht so!

Wie schauen die Zahlen aus dem Jahr 2019 tatsächlich aus? – Ich lasse die im Bericht enthaltenen Zahlen sprechen: Das durchschnittliche Einkommen der Bauern beträgt 27 966 Euro. Das ist ein Rückgang gegenüber 2018. Damit bewegen wir uns auf dem Niveau von 2016. Wenn man diese Zahlen inflationsbereinigt, bedeutet das, dass es doch massive Einkommensverluste gegeben hat. – Erste Feststellung.

Die zweite Feststellung, auch im Grünen Bericht dokumentiert, mit Zahlen untermauert, ist: Die Einkommensschere zwischen Bergbauern und Nichtbergbauern geht massiv auseinander. Im Jahr 2019 verdienten die Bergbauern im Schnitt um 19 Prozent weniger als der Durchschnitt der Bauern, und in Relation zu den Nichtbergbauern betrug das Einkommensminus 32 Prozent – also ein massives und eklatantes Minus.

Was schließen wir daraus? – Dass der Strukturwandel in der Landwirtschaft leider Got­tes weitergeht. Die Großen werden größer, die bewirtschafteten Flächen werden größer, und Kleine sperren für immer die Stalltür zu.

Damit ist doch der Beweis erbracht, dass die Förderpolitik auch in der Agrarwirtschaft nicht das erreicht, was jetzt speziell die Mandatare der Grünen hier vorgeben: dass die kleinstrukturierte Landwirtschaft überleben kann. Nein! Wir fördern nämlich an der kleinstrukturierten Landwirtschaft massiv vorbei.

Ich darf Ihnen das anhand einer Aufstellung auch klar erläutern (eine Tafel mit der Überschrift „Agrarförderungen 2019 in Österreich“ auf das Rednerpult stellend) – da zeigt sich wie immer die Förderungerechtigkeit, die sich von der Tourismuswirtschaft hin zur Landwirtschaft nahtlos fortsetzt.

Schauen wir uns die Agrarförderungen 2019 in Österreich an: 140 Bauern bekommen weniger als 5 Euro, 200 Bauern bekommen weniger als 10 Euro, 390 Bauern bekom­men weniger als 50 Euro, 2 900 Bauern bekommen weniger als 500 Euro, 7 594 Bauern be­kommen weniger als 1 000 Euro und 10 129 Bauern bekommen weniger als 1 250 Euro – während die Top 20 in Summe 73 Millionen Euro bekommen, und unter den Top 20 ist kein einziger echter Bauer! (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Das ist der schlagende Beweis dafür, dass die Verteilung der EU-Hilfsgelder und auch der nationalen Mittel leider Gottes in Richtung der Großen geht. Die Großbetriebe wer­den größer und die kleinen Betriebe müssen aufhören.

Deswegen bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „70 000 Euro Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für heimische Bauern einzusetzen und folgende Punkte umzusetzen:

- Förderobergrenze: Die Auszahlungen aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs pro Jahr für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden mit 70.000 € gedeckelt und die ersparten Summen zugunsten kleiner Betriebe umgeschichtet

- Gerechte Verteilung: Industrie- und Handelsfirmen dürfen aus Agrarfördermittel nicht gegenüber land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bevorzugt werden“

*****

Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Peter Schmiedlechner und weiterer Abgeord­neter

betreffend 70.000 Euro Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

eingebracht im Zuge der Debatte in der 85. Sitzung des Nationalrats am 24. Februar 2021 über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-170/637 d.B.) - TOP 5

Alljährlich müssen die Empfänger von Agrarbeihilfen aus der jeweils letzten EU-Finanz­periode mit Namen, Beihilfenhöhen und Verwendungszweck veröffentlicht werden. Ein Blick auf die veröffentlichte Liste über das Finanzjahr 2018/19 veranschaulicht die Fehl­entwicklungen in der heimischen Agrarpolitik1:

1. Nach wie vor mit Abstand auf Platz eins liegt die Agrarmarkt Austria (AMA), die in der Periode 2018/19 insgesamt 33,53 Mio. € (2017/18: 32,47 Mio. €) für technische Hilfe bei der Verwaltung der EU-Fonds erhalten hat.

- Weitere 1,68 Mio. € flossen an die 100% Tochterfirma AMA Marketing GmbH (= Platz 13).

2. Auf Platz zwei landete die ARGE der Landes-Landwirtschaftskammern mit 5,13 Mio. € für Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdiensten an den Bäuerinnen und Bauern. Im Vorjahreszeitraum war sie mit 2,78 Mio. € noch am dritten Rang gelegen.

3. Den dritten Platz holt sich das nunmehrige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus mit 3,33 Mio. €. Zusätzlich gibt es Förderungen für die ausgelagerten Organisationseinheiten, beispielsweise:

- Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald: 1,2 Mio. €

- Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH: 765.600 €

- Österreichische Bundesforste AG: 576.600 €

- Spanische Hofreitschule-Gestüt Piber: 46.700 €

Insgesamt hat die Zahl der Förderempfänger in Österreich erneut abgenommen: von 115.993 auf 115.280 Empfänger. In der Finanzperiode 2016/17 waren es noch 116.755 gewesen. Erst an 21. Stelle findet man den ersten "echten" landwirtschaftlichen Betrieb, die Guts- und Forstbetrieb-Zweigniederlassung Wilfersdorf der Stiftung Fürst Liechten­stein mit 1,21 Mio. €. Insgesamt verzeichnet die Datenbank 45 Stiftungen als Bezieher von Agrarförderungen.

Unter 10.000 € Förderung gab es für 60.328 Betriebe, unter 1.000 € für 7.586 Bauern und unter 10 € für 212 Landwirte. Ein Bauer in Linz Land erhielt sogar nur 0,01 € För­derung für „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“.2

Diese Aufstellung zeigt drastisch die ungerechte Verteilung der Unterstützungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die anstehende neue Periode der Gemein­samen Agrarpolitik (GAP) sollte daher zum Anlass genommen werden, endlich eine gerechtere Verteilung der Agrarförderungen auf die einzelnen land- und forstwirtschaft­lichen Betriebe herbeizuführen.

Die Agrarförderungen müssen den "echten Bauern" zugutekommen, um ein Überleben unserer heimischen Bauern und Bauernhöfe sicherzustellen. Die Förderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen sich daher nach der Anzahl der Arbeitskräfte am Bauernhof richten. Zudem muss eine Förderobergrenze von 70.000 € pro Betrieb und Jahr muss eingeführt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für heimische Bauern einzusetzen und folgende Punkte umzusetzen:

- Förderobergrenze: Die Auszahlungen aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs pro Jahr für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden mit 70.000 € gedeckelt und die ersparten Summen zugunsten kleiner Betriebe umgeschichtet

- Gerechte Verteilung: Industrie- und Handelsfirmen dürfen aus Agrarfördermittel nicht gegenüber land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bevorzugt werden“

1. vgl. https://www.topagrar.at/management-und-politik/news/ama-und-ministerium-kassierten-am-meisten-12077582.html

2. https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/mehr-als-100-000-euro-agrarfoerderungen-fuer-1-005-betriebe-88459420

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft.