15.00

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir erleben gerade die schwerste Bildungskrise der Zweiten Republik. Sie, Herr Bundesminister, sind beziehungsweise – das wissen wir beide – Ihr Kabinett ist nicht bereit, hier in diesem Haus, in diesem Parlament – im Herzen unserer Demokratie – über diese Krise, über die Probleme, die wir haben, zu reden und zu debattieren. Eine Sitzung des für Bildungs­fragen zuständigen Unterrichtsausschusses wird es erst nach Ostern, irgendwann im April, geben. Herr Bundesminister, da Sie dazu nicht bereit waren oder Ihr Kabinett keinen früheren Termin zugesagt hat, haben wir Sie eben heute hierhergebeten. Ich würde Ihnen überhaupt vorschlagen, sich die nächsten Plenartage in Ihrem Termin­kalender freizuhalten, wenn wir keine früheren Termine für die Ausschusssitzungen bekommen.

Herr Bundesminister, wir haben eine an Sie gerichtete parlamentarische Anfrage in schriftlicher Form eingebracht, und wir wollten wissen, auf welche Rechtsgrundlage Sie sich bei der Erlassung der Verordnung zur sogenannten Maskenpflicht an unseren Schulen stützen. Diese Frage birgt eine so große Brisanz, weil der Verfassungs­gerichts­hof ja bereits einmal eine solche von Ihnen erlassene Verordnung aufgehoben hat – damals allerdings mehr oder weniger aus formalen Gründen, weil Sie dem Verfassungs­gerichtshof trotz Aufforderung keine Akten betreffend das Zustandekommen dieser Verordnung vorgelegt haben und deshalb auch nicht nachvollziehbar darlegen konnten, weshalb die Maßnahmen erforderlich waren. Auf weitere Bedenken ist der Verfassungs­gerichtshof nicht mehr eingegangen. Wir wollten also von Ihnen wissen, auf welche Rechtsgrundlage Sie sich bei der Maskenpflicht an unseren Schulen berufen.

In Ihrer Antwort, Herr Bundesminister, betonen Sie unter anderem die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und verweisen auf die §§ 44, 44a Abs. 1 und § 49 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz.

In § 49 Abs. 1 heißt es: „An allgemein bildenden Pflichtschulen ist ein Ausschluss nur zulässig, wenn das Verhalten des Schülers eine dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt und die Erfüllung der Schulpflicht gesichert ist.“ – Das ist ja der entscheidende Teil: „die Erfüllung der Schulpflicht gesichert ist“.

Herr Bundesminister, das wirft zwei Probleme auf. Zum einen: § 49 umfasst auch noch die Absätze 2 und 3, in denen es um die formale Vorgehensweise beim Schulausschluss geht, in denen es darum geht, Eltern, Schülern ein rechtliches Gehör einzuräumen, denn das wird ihnen ja in der derzeitigen Vorgehensweise nicht zuerkannt.

Das zweite Problem ist eben die Erfüllung der Schulpflicht, Herr Bundesminister. Kinder, die keine Masken tragen wollen oder auch tragen können – das Gleiche gilt ja auch für das Testen, gestern waren es die Masken, heute ist es das Testen –, die sich nicht testen lassen wollen oder können, werden ausgeschlossen. Es geht dabei tatsächlich um die körperliche Unversehrtheit unserer Kinder, es geht um den psychischen Stress, dem unsere Kinder ausgesetzt sind, es geht um ihre Seelen. (Zwischenruf der Abg. Salzmann.) Man quält sie ja tatsächlich, denn die Kinder sitzen in der Klasse, warten dort 20 Minuten, eine halbe Stunde auf dieses Testergebnis – das ist eine Qual für diese Kinder. Herr Bundesminister, ich weiß ganz genau, dass Sie das auch nicht wollen; so sind Sie ja nicht, das sind nicht Sie, Herr Bundesminister.

Es geht um Fröhlichkeit bei unseren Kindern, Herr Bundesminister, es geht um ihre Unbeschwertheit, es geht um die Ängste, es geht um die Sorgen der Eltern, der Väter, der Mütter – und sie alle sind keine Coronaleugner, sie sind keine Testverweigerer, sie sind keine Maskenverweigerer, sie sind keine Impfverweigerer, aber sie haben ganz einfach Angst um ihre Kinder, sie machen sich Sorgen, weil die Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden, Herr Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, sogar Kinder, die aus verschiedensten gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, die sich nicht testen lassen können, die die Maske nicht tragen können, werden ausgesperrt. Die Bildungsdirektionen – das muss ich Ihnen schon auch sagen, denn diese Mitteilung erhalten wir von den Menschen draußen, von der Bevölke­rung – gehen da sehr gnadenlos vor, oftmals weit überschießend und oftmals wirklich ohne Gespür. (Abg. Salzmann: Das ist eine massive Unterstellung, die nicht stimmt!) Ich denke, da müssen Sie auch Einhalt gebieten, weil sich dann ja die Frage stellt, inwieweit Sie diese Bildungsdirektionen im Griff haben, Herr Bundesminister. Ich bitte Sie, dass Sie da wirklich einlenken und eingreifen, denn, wie gesagt, das sind nicht Sie, das wollen Sie ja auch nicht.

Die Kinder werden also alleine gelassen. Es gibt Schulen, in denen ihnen keine Unter­lagen zur Verfügung gestellt werden – auch das wissen wir –, und es gibt Eltern, denen mit dem Jugendamt gedroht wird. Herr Bundesminister, auch da gilt es, von Ihrer Seite Einhalt zu gebieten, weil wir wissen, dass Sie das ja tatsächlich nicht wollen.

Wir dürfen also keine Kinder zurücklassen – ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Wenn ich nur an Oberösterreich denke: Dort waren – die Zahlen sind sehr aktuell – in der ersten Schulwoche 1 521 Kinder nicht in der Schule. Das bedeutet, dass es auf ganz Österreich umgelegt Hunderte Schulklassen gibt, die nicht am Unterricht teilnehmen. Was passiert mit diesen Kindern, Herr Bundesminister? Sie haben in Wirklichkeit das Schicksal dieser Kinder selber in der Hand, Sie haben es in der Hand – wir dürfen sie einfach nicht verlieren, wir dürfen niemanden verlieren, Herr Bundesminister. Das wirft ja die nächste Frage auf: Wie werden Kinder, die vom Unterricht ausgeschlossen sind, beurteilt? Alleine in Oberösterreich sind 1 521 Kinder, österreichweit, wie gesagt, Hun­derte Schulklassen betroffen.

Ich darf aber zurück zur Anfrage kommen, Herr Bundesminister, zur Maskenpflicht: Haben Sie sich den Unterricht in unseren Oberstufen, in der Sekundarstufe II, schon einmal angesehen, Herr Bundesminister? Der Unterricht erfolgt an zwei Tagen in der Woche mit FFP2-Maske, und da sitzen diese Jugendlichen – unsere Kinder – in den Klassenzimmern, apathisch, reaktionslos, es findet kein lebhafter Unterricht statt. (Abg. Salzmann: Das ist ja eine unglaubliche Unterstellung ...!) Das ist eine Tatsache, da könnt ihr bestreiten, was ihr wollt – wir wissen es, weil uns das auch die Lehrer sagen. Der Wunsch der Schüler geht mittlerweile so weit, dass sie sagen: Im Grunde ge­nommen war es besser, zu Hause unterrichtet zu werden, als diese Qualen, die wir in den Schulen erleiden! (Zwischenruf der Abg. Salzmann.)

Das ist der Wahnsinn, Herr Bundesminister, da müssen Sie wirklich handeln! Das darf so nicht weitergehen – auch weil es so gut wie keine Maskenpausen gibt. Es wird bei offenen Fenstern unterrichtet, die Schüler sitzen mit der Pudelhaube und mit dem Anorak in den Klassenzimmern, frieren, haben die Maske auf. (Abg. Salzmann: In welchen Schulen ...?) Also das ist wirklich nicht nachvollziehbar. Das ist aus unserer Sicht massiv überzogen, und das verstehen wir ganz einfach nicht.

Die Bundesschülervertretung, Herr Bundesminister, hat diese Woche eine Umfrage veröffentlicht oder uns zugesandt – ich nehme an, Sie kennen sie –, bei der 7 363 Schü­ler befragt wurden. Unter anderem wurde gefragt: Wie sehr beeinflusst Covid deine Psyche im Schulalltag? – Darauf haben 73 Prozent der Schüler geantwortet: sehr stark bis stark. – Eine andere Frage war: Gibt es an deiner Schule Unterstützungs­mög­lichkeiten, die du in Anspruch nehmen kannst? – Darauf haben 67 Prozent mit Nein ge­antwortet, Herr Bundesminister. Auch da, denke ich, müssen Sie ansetzen. Eine Frage war: Hast du das Gefühl, den Unterrichtsstoff aktuell ausreichend gelehrt zu be­kom­men? – 67 Prozent sagen Nein. Auch da gilt es, zu reagieren, Herr Bundesminister.

Es geht nämlich auch ohne Tests, es geht ohne Maskenzwang in den Schulen, und es geht auch fünfmal pro Woche, nicht nur zweimal. Sie wissen, wir haben das auch immer wieder hervorgehoben: Selbstverständlich gilt es, die Hygienevorschriften einzuhalten, selbstverständlich gilt es, Abstand zu halten. Es soll mir egal sein: Von mir aus tragen die Kinder auf den Gängen Maske, waschen sich die Hände – aber setzen Sie Trenn­wände ein, setzen Sie Raumlüfter ein!

Es gibt von der Universität der Bundeswehr München Studien dazu, die haben dieses Konzept bereits um- und eingesetzt. Fragen Sie dort nach! Unterricht ist möglich, fünfmal in der Woche, ohne Maske und ohne Tests. Herr Bundesminister, wenn wir regieren würden, wir würden das so machen. Derzeit sind Sie dran, ich bitte Sie tatsächlich, das auch so umzusetzen. Ich richte noch einmal meinen Appell an Sie: Reden Sie mit dem Institutsleiter der Universität der Bundeswehr München, Dr. Kähler. Er hat das erforscht, er hat das getestet.

Herr Bundesminister, bieten Sie unseren Kindern einen unbelasteten Schulalltag! Been­den Sie diese experimentelle Politik! Das tut unseren Kindern nicht gut. Wir haben Prob­leme en masse, auch im Hinblick auf die Bildungsrückstände, die entstanden sind. Bitte lassen Sie einen normalen Unterricht für unsere Kinder zu! (Beifall bei der FPÖ.)

15.10

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Bundesminister Faßmann. – Bitte.