15.28

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Maske ist ein Verbrechen gegen die Gesundheit, gegen die Stimme, gegen die Lungen und gegen das Herz. – Ich zitiere hier die welt­berühmte russische Opernsängerin Anna Netrebko und ich stimme ihr in den Fällen zu, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche dazu gezwungen werden, in den Schulen stundenlang im Unterricht Maske zu tragen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, ich rechne es Ihnen hoch an, dass Sie jetzt in Ihrer Stellungnahme auch die Aussagen der Ärzte erwähnt haben, wonach sich so viele Kinder auf der Psychiatrie befinden – nämlich aufgrund der Coronamaßnahmen, wie ich meine. Sie rühmen aber gleichzeitig Ihr dreifaches Sicherheitsnetz an den Schulen mit Zwangsmaske, Zwangs­tests und Schichtbetrieb. Vielleicht fragen Sie sich einmal, ob das eine, nämlich diese umfassenden Maßnahmen, mit dem anderen, nämlich mit dem Aufenthalt von Kindern in psychiatrischen Heilanstalten, zu tun hat. Das ist, glaube ich, unser großes Problem, nämlich diese Vorgabe, dass jeder rund um die Uhr an das Thema Coronavirus denken soll, was die psychische Gesundheit insbesondere der Kinder angreift.

Wir haben uns in der parlamentarischen Anfrage nicht aus Jux und Tollerei nach der Rechtsgrundlage erkundigt, sondern deshalb, weil wir die Vermutung hatten, dass es dafür keine gibt. Ich habe Ihre Antwort auf die Anfrage aufmerksam gelesen. Ich bin mir nicht sicher, ob die von Ihnen zitierten §§ 43 ff Schulunterrichtsgesetz als rechtliche Grundlage dienen. Da geht es um das Kapitel Schulordnung, um die Organisation, Haus­ordnung, Beaufsichtigung, disziplinäre Maßnahmen. Das wird, wie Sie sagen, der Verfassungsgerichtshof klären. Für mich ist das aber eine sehr wackelige Grundlage – und das reiht sich meines Erachtens schon ein bisschen in das Verhaltensmuster dieser Bundesregierung ein, die sich bei den Coronamaßnahmen schon sehr oft frei schwe­bend ein bissel im rechtsfreien oder verfassungswidrigen Raum bewegt und uns unver­hältnismäßige Maßnahmen oktroyiert. Mehr Rücksichtnahme auf das Rechtsstaatprinzip beziehungsweise auf das Legalitätsprinzip und generell auf die Angemessenheit täte diesbezüglich, glaube ich, sehr gut.

Abgesehen von der Problematik um die Rechtsgrundlage halte ich einfach Ihre persön­liche Verantwortung für die Zustände an den Schulen für sehr problematisch – auch für die Situation, in der sich die Kinder und Jugendlichen befinden. Sie haben es auch erwähnt: Monatelange Abwesenheit vom Unterricht ist für Kinder ein großes Problem. Sie wissen, Homeschooling kann den Präsenzunterricht nicht ersetzen. Viele Kinder sind abgehängt worden, sind zu Hause gewesen – mit den entsprechenden Nachteilen für die psychische und körperliche Gesundheit und mit Bildungslücken.

Sie haben lange Zeit die Einführung von verpflichtenden Tests von sich gewiesen. Es hat geheißen, das komme nicht. Nun sind sie da. Sie haben gesagt: Ja, es sind ein paar Hundert positive Ergebnisse gewesen – Sie haben nicht dazugesagt: von 1,3 Millionen Tests, was ja eigentlich eine gute Nachricht und der Anlass dafür wäre, dass man sagt: Weg damit, Gott sei Dank, wir brauchen zumindest an den Schulen keine Maßnahmen, wir können die Kinder und Jugendlichen nun förmlich aufatmen lassen! Dem ist aber nicht so: Es wird nur von diesen paar Hundert Fällen gesprochen, von denen mit Sicher­heit dann noch ein großer Teil unter die Fehlerquote fällt.

Sie haben gesagt, es kommt keine Maskenpflicht. Nun ist sie da. Sie haben sie im Sommer noch als unzumutbar und untragbar bezeichnet – völlig zu Recht, das ist sie. Nun wurde sie ohne Notwendigkeit und ohne Evidenz verhängt. Einen besonderen Miss­stand finde ich, dass sowohl die Maskenpflicht als auch die Testpflicht erbarmungslos ohne Ausnahme durchgesetzt werden. Es heißt, es sei alles freiwillig, weil man die Kinder ja zu Hause lassen kann, sie müssen ja nicht in die Schule gehen. Es gibt keine Ausnahmen für Sonderschüler, für behinderte Kinder und vielleicht für Kinder, die ein­fach aufgrund persönlicher Erfahrungen Schwierigkeiten mit den Tests haben. Es gibt dafür keine menschliche Lösung – und noch dazu werden Lehrer, die da menschlich vorgehen, Ausnahmen schaffen und den Kindern mehr Luft geben wollen, dann auch noch disziplinär verfolgt. Das, finde ich, ist eine entsetzliche Entwicklung. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist meiner Meinung nach wirklich eine traurige Bilanz nach einem Jahr Bildungs­minister unter Türkis-Grün. Vielleicht können Sie da – ich würde Sie auch herzlich darum bitten – eine Kehrtwende machen, auch angesichts der wirklich positiven Nachrichten, dass es an den Schulen so wenige Infektionsfälle gibt.

Ich möchte noch einen Antrag auf Nichtkenntnisnahme der schriftlichen Beantwortung einer Anfrage einbringen:

Antrag gemäß § 92 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Beantwortung 4709/AB der Anfrage 4735/J der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Rechtsgrundlage Maskenpflicht durch den Bun­desminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird nicht zur Kenntnis ge­nom­men.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

15.33

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte.