17.00
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Die Diskussion wurde auch schon im Ausschuss geführt. Es gibt zwei juristische Meinungen dazu, ob die Volksanwaltschaft der Verwaltungsebene oder der Gesetzgebung zuzuordnen ist. Der Verfassungsgerichtshof ist der Meinung, dass die Volksanwaltschaft der Gesetzgebungsebene zuzuordnen ist, der Verwaltungsgerichtshof ist der Meinung, dass die Volksanwaltschaft mit Bescheiden arbeiten muss, weil sie Teil der Verwaltung ist.
Wir haben das auch in unserer Fraktion sehr lange diskutiert. Wir sind aus Sicht der Sozialdemokratie der Meinung, wie mein Vorredner schon gesagt hat, dass die Volksanwaltschaft der Gesetzgebung zuzuordnen ist und deswegen nicht mit Bescheiden arbeiten muss. Wie mein Vorredner auch schon gesagt hat, gibt es auch den zivilrechtlichen Weg, um Abberufungen zu beeinspruchen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Krisper: Nein!)
17.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Volksanwalt Amon. – Bitte.