18.04

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich habe soeben festgestellt, dass mich Kollegin Kirchbaumer schon sehr gut kennt. Wenn ich über das Ehrenamt spreche, weiß sie, was ich sagen will.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja tatsächlich, es ist bei uns in Österreich schon so, dass wir auf das Ehrenamt, auf den gemeinnützigen Sektor unglaublich stolz sein können: 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Österreich Tag für Tag ehrenamtlich. Das sind 44 Prozent aller über 15-Jährigen, und mit diesem Wert sind wir Europaspitze. Kollegin Kirchbaumer hat es schon gesagt, das ist tatsächlich etwas, auf das wir unheimlich stolz sein können, aber das vereint uns auch, wie ich glaube, hier im Hohen Haus, das möchte ich ausdrücklich betonen.

Wenn gesagt wird: Na ja, die Politiker, Sonntagsreden und überall wird das Ehrenamt gelobt!, stellt sich natürlich auch die politische Frage: Was tun wir denn dafür, dass dieses System auch tatsächlich funktioniert? – Das ist für mich immer wieder eine spannende politische Frage, denn wenn man damit beginnt, quasi Ehrenamt finanziell abzugelten, dann ist das wahrscheinlich der falsche Zugang, weil das schon per se nicht funktio­nieren kann, da man das Ehrenamt an sich aushöhlen würde. Man muss aber natürlich immer die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Ehrenamt gut entwickeln kann.

Ich freue mich sehr, auch immer wieder sagen zu können, dass wir doch viel getan haben. Ich erinnere an den NPO-Fonds, an den Fonds für die gemeinnützigen Träger: 700 Millionen Euro. Ich freue mich immer sehr, wenn Vereine zu mir sagen: Ja, da ist es einfach, das Geld abzuholen, damit wir diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe weiter­hin erfüllen können.

Ich möchte auch das Regierungsprogramm erwähnen. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir Maßnahmen in einer noch nie dagewesenen Dichte dafür festgelegt haben, wie wir das Ehrenamt und die Gemeinnützigkeit weiterentwickeln wollen. Wir wollen uns einmal das Gemeinnützigkeitsrecht an sich sehr genau anschauen, vor allem auch in der abgabenrechtlichen Behandlung; es geht um Themen wie die Spendenabsetzbarkeit. Wir wollen uns auch die juristische Unterscheidung zwischen der sozialversicherungs­pflichtigen Arbeit und der ehrenamtlichen Arbeit sehr klar anschauen, da gibt es immer wieder Überschneidungsthemen.

Wir haben also das große Ziel, Rahmenbedingungen zu bauen, damit Freiwilligenarbeit, damit gemeinnützige Arbeit auch in Zukunft in Österreich funktionieren kann.

Konkret zum Gesetz: Kollege Stögmüller hat es schon gesagt, es adressiert einen relativ kleinen Kreis, aber umso wichtiger ist – das möchte ich ausdrücklich wertschätzen –: Es geht um junge Österreicherinnen und Österreicher, die Freiwilligenarbeit, die das Ehren­amt im internationalen Kontext leben, die für Sozialprojekte zum Beispiel nach Kenia, nach Ecuador, nach Indien und in andere Länder fahren, um dort im Kinderbereich, im sozialen Bereich, im pädagogischen Bereich zu arbeiten. Für diese Personengruppe gibt es jetzt Rechtssicherheit bis 31. August, das heißt, es gibt auch ein entsprechendes Rückkehrrecht. Für diejenigen, denen dann auch der Zivildienst in Österreich angerech­net wird, schaffen wir damit die Möglichkeit, den Zivildienst in Österreich fertig zu machen.

Ich möchte mich dem, was Kollege Stögmüller gesagt hat, anschließen: Wir haben jetzt einmal eine Befristung bis 31. August. Wir müssen sehr genau hinschauen. Wir alle hoffen, dass die Pandemie dann vorbei ist, aber es ist uns ein gemeinsames Anliegen, auch in Zukunft für Rechtssicherheit zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.07

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.