18.13

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wir debattieren heute eine Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979. Worum geht es? – Wir haben zu Beginn des Jahres eine Sonderfreistellung für schwan­gere Frauen beschlossen. Wir haben lange darüber diskutiert, und es war dann so, dass Studien eindeutig ergeben haben, dass es ab der 14. Schwangerschaftswoche doch Belastung gibt und bei körpernahen Tätigkeiten eine Freistellung notwendig ist. Des­wegen haben wir das auch beschlossen, und zwar bis 30. März.

Die Pandemie wird sicherlich länger dauern, deswegen werden wir diese Sonder­frei­stellung bis Ende Juni beschließen, so wie wir es auch im Ausschuss schon miteinander gemacht haben.

Zum Antrag von Kollegin Heinisch-Hosek, dem Antrag 1165/A, in dem Sie zunächst eigent­lich fordern, dass praktisch allen Schwangeren diese Möglichkeit gegeben wird (Abg. Heinisch-Hosek: Nein! Nein, das ist unrichtig!), möchte ich Ihnen sagen, dass wir da keine pauschale Freistellung sehen (Abg. Heinisch-Hosek: ... Ansteckungsrisiko!), sondern dass wir eine individuelle Beurteilung für diese Frauen haben. Das findet gemeinsam mit dem Arbeitsinspektorat statt, sodass entsprechende Schutzmaßnahmen für diese Frauen gesetzt werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen, weil wir eben eine individuelle Behandlung präferieren und vorantreiben.

Zu Ihrem Abänderungsantrag: Wir haben das natürlich nicht übersehen oder nicht be­dacht. Faktum ist, dass wir, wenn es Ende Juni, Kollegin Heinisch-Hosek, die Pandemie noch gibt, was wir alle nicht hoffen, wenn dann immer noch Pandemie herrscht, natürlich diese Regelung auch verlängern werden. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Wenn es, was wir alle wirklich hoffen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), keine Pandemie mehr gibt, dann endet diese Sonderfreistellung auch mit Ende Juni, und folgerichtig werden wir Ihren Abänderungsantrag auch ablehnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.15

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge­ordnete Gabriele Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenruf bei der ÖVP.)