20.53
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Österreicher und Österreicherinnen! Mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz werden zahlreiche Covid-19-bedingte Begünstigungen und Befristungen eingeführt beziehungsweise verlängert, weshalb wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen werden.
Kritisch anzumerken ist jedoch – ich habe es im Ausschuss schon erwähnt – die legistische Umsetzung bei den abzugsfähigen Homeofficewerbungskosten, die einen massiven bürokratischen Aufwand erzeugt. Das fängt schon damit an, dass die Homeofficewerbungskosten bereits rückwirkend für 2020 geltend gemacht werden können. Jetzt haben wir aber das Problem, dass die Steuerformulare 2020 bereits gedruckt sind und viele Arbeitnehmer ihre Arbeitnehmerveranlagung bereits gemacht haben und rechtskräftige Bescheide existieren. All diese Personen müssen nun quasi zum zweiten Mal eine Veranlagung für 2020 machen, indem sie ein Ergänzungsformular beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt hebt dann in der Folge die alten Bescheide auf und erlässt neue Bescheide. Darüber hinaus müssen die Steuererklärungsformulare 2021 bis 2023 viele neue Steuerkennzahlen enthalten, wodurch diese Formulare natürlich noch unübersichtlicher werden.
Umständlicher geht es nicht mehr – wir erzeugen mit dieser Bestimmung wieder einmal viel Bürokratie, nicht nur zulasten der Arbeitnehmer, sondern auch zulasten der Finanzverwaltung.
Dabei wäre das Problem ganz einfach zu lösen gewesen: Man hätte nur die Möglichkeit schaffen müssen, die Homeofficewerbungskosten für das Jahr 2020 mit der Arbeitnehmerveranlagung 2021 geltend zu machen. Dadurch hätten wir uns die Korrektur von Zigtausenden Bescheiden erspart.
Eine noch bessere Lösung wäre gewesen, das jährliche Werbungskostenpauschale von 132 Euro auf 300 Euro pro Jahr anzuheben. Diese 300 Euro wären bereits im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden, wodurch alle Arbeitnehmer sofort entlastet worden wären, und zwar ohne Arbeitnehmerveranlagung. Anstatt zusätzliche Arbeitnehmerveranlagungen und neue Kennzahlen in den Steuerformularen zu produzieren, hätten sich dadurch rund 60 000 Arbeitnehmer zukünftig die Abgabe einer Steuererklärung erspart. Natürlich hätte sich auch die Finanzverwaltung sehr viel administrative Arbeit erspart.
Herr Finanzminister, wir müssen das Steuerrecht vereinfachen – das steht auch im Regierungsprogramm, wird nur leider nicht gemacht, wie so vieles andere auch nicht. Bei der Legistik müssen wir auch verwaltungsökonomische Aspekte berücksichtigen. Die Bundesregierung macht das Gegenteil: Es wird nicht nur Bürokratie im Rahmen der Covid-19-Hilfsmaßnahmen geschaffen, sondern bedauerlicherweise auch im Steuerrecht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Dr.in Elisabeth Götze. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.