10.42

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Als wir heute ins Haus gekommen sind, hat der VSStÖ – wir befinden uns im ÖH-Wahlkampf – gegen die UG-Novelle mit dem Slogan protestiert, es sei das das Ende des freien Hochschulzugangs. – Den freien Hochschulzugang hat es in Österreich nie gegeben, auch wenn das immer wieder behauptet wird, denn die sechs künstlerischen Universitäten hatten immer schon Zulassungsprüfungen, und auch wer in Österreich Sport studieren will, muss eine Eignungsprüfung ablegen. – So viel zum freien Hochschulzugang.

Großer Wurf? – Ja und nein, in manchen Bereichen ist er das sicher, in manchen gibt es sicher noch einen Änderungsbedarf, aber wir haben ja bald die nächste UG-Novelle, wenn ich es richtig sehe, und da werden wir auch wieder einige Dinge in den Blick neh­men.

Die wichtigsten Änderungen liegen aus meiner Sicht bei den Studierenden. Ja, es gibt die Einführung einer Mindestleistung von 16 ECTS-Punkten. Ich habe das immer gesagt, wir, die Grünen, wollten keine. Die ÖVP wollte eine. Wir haben uns bei einem, wie ich finde, guten Kompromiss mit 16 ECTS-Punkten in vier Semestern getroffen. Wenn man diese Zahl für die gesamte Zeit nimmt, so könnte man 15 Jahre für ein Bachelorstudium brauchen. Also der Druck, Frau Kollegin Kuntzl, ist wirklich enden wollend.

Was aus meiner Sicht ein besonderer Meilenstein ist, das ist die Anerkennung von schu­lischen, außerschulischen, beruflichen und außerberuflichen Leistungen in einem Höchstausmaß bis zu 90 ECTS-Punkten – ein Bachelor hat 180, also sozusagen die Hälfte.

Es gibt auch die Möglichkeit, Vereinbarungen gegen Ende des Studiums zu schließen, um zum Beispiel schneller in Lehrveranstaltungen zu kommen, die überbucht sind, wobei ich dazu sagen muss, dass das Faktum von überbuchten Lehrveranstaltungen nur auf ganz wenige Studienrichtungen zutrifft. Es wird ja immer so getan, als wäre das in allen Studienrichtungen so, in Wirklichkeit geht es da um zehn bis 15 Studienrichtungen. Durch die kapazitätsorientierte Studienplatzfinanzierung haben sich die Betreuungsver­hältnisse verbessert, und dort, wo sie schon gut waren, sind diese aufrechterhalten wor­den.

In diesem Bereich muss man also sozusagen abwägen, aber ich glaube, diese Änderun­gen werden für die Studierenden viel Positives bringen. Und: Die Milde ist schon gege­ben, weil die Erbringung der Mindeststudienleistung erst ab dem Wintersemester 2022/23 vorgeschrieben wird.

Ja, der § 109 ist ein Gwirkst und es wird keine Lösung geben, mit der alle zufrieden sind. Wir probieren das jetzt einmal aus. Wir werden einem Antrag der NEOS zustimmen, diese Bestimmung begleitend zu evaluieren. Aber für die nächsten vier Jahre für Dritt­mittelbeschäftigte und die nächsten acht Jahre für Lehrbeauftragte gibt es kein Be­rufsverbot, ganz im Gegenteil. Ich sage Ihnen nur, ich werde nie einer Regelung zustim­men, mit der man unbefristet befristen kann und die Leute dann mit einem befristeten Vertrag mit 53, 55 rausfliegen und dann leider zu Sozialfällen werden. Das mache ich sicher nicht. Da muss es einen anderen Weg geben, und da sind die Universitäten auch in ihrer Autonomie gefordert.

Lassen Sie mich, weil das auch in den Medien – heute im „Standard“ – wieder war, zu Ghostwriting und Plagiat zwei Sätze sagen. Wir haben die Bestimmungen zu Ghost­writing und Plagiat verschärft, es wird bestraft und es ist die Aberkennung der Titel mög­lich. Und das ist so formuliert, dass das auch in den Fachhochschulen möglich ist, also keine Sorge, es gelten diese Regelungen in Zukunft für alle Hochschulen des tertiären Sektors. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Punkt, der mir auch noch wichtig ist, ist der Zusatz bei akademischen Titeln. Es werden nun alle drei Geschlechter berücksichtigt (Abg. Martin Graf: Es gibt ja viel mehr!), und jeder, jede, divers kann sich diesen Titel in allen amtlichen Dokumenten eintragen lassen. So etwas ist das erste Mal in Österreich der Fall, und ich glaube, das ist wirklich ein sehr wichtiger Schritt, insbesondere für jene, die im dritten Geschlecht sind und genau dieses öffentliche Zeichen brauchen.

Ich komme zum Ende und möchte die Gelegenheit nützen, noch ein paar Worte zu sa­gen, da ja Kollegin Sonja Hammerschmid leider das Parlament verlässt. Unsere Wege haben sich in den letzten Jahren in den unterschiedlichsten Funktionen immer wieder gekreuzt, sei es, als sie bei der AWS war, sei es als Rektorin, sei es in der Universitä­tenkonferenz und jetzt im Parlament. Ich bedaure es zutiefst, dass Frauen mit einem derartigen Know-how, mit einem derartigen Wissen und einer derartigen Kompetenz, politischen Erfahrung das Hohe Haus verlassen. Ich glaube, das Hohe Haus braucht Personen wie sie.

Sonja, ich wünsche dir alles Gute für deinen weiteren Weg. Es tut mir sehr leid, dass du gehst. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und NEOS.)

Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbe­nannt wird. (Beifall bei den Grünen.)

10.48

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Martina Küns­berg Sarre. – Bitte.