11.48

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Wie allgemein bekannt ist, ist die österreichische Sozialdemokratie auch in der Opposition zwar kritisch, aber konstruktiv und möchte auch gerne mithelfen, dass mögli­che Fehler, insbesondere im Abstimmungsprozedere des österreichischen Nationalra­tes, nicht stattfinden. Ich hätte eine Anmerkung zu der Abstimmung zu diesem Tagesord­nungspunkt:

Kollege Taschner ist ja das eine oder andere Mal ein sehr innovativer Politiker, manch­mal aber vielleicht doch etwas zu innovativ. In diesem Fall, meine ich, kann man diese Behauptung durchaus tätigen. Er hat eine Druckfehlerberichtigung ins Abstimmungspro­zedere eingebracht, zu TOP 1, Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regie­rungsvorlage 662 der Beilagen. Der angebliche Druckfehler ist in Art. 5 Z 2 § 14 Abs. 7, in dem das Inkrafttreten mit 1. Oktober angegeben war und kein Jahr dazu genannt wur­de. Diese Unterlage ist aber nicht im parlamentarischen Prozedere so verändert worden, sondern vom Bundesministerium so eingebracht worden. Das ist meines Erachtens dann keinesfalls ein Druckfehler, sondern müsste wahrscheinlich mit einem Antrag geregelt werden. Eine Druckfehlerberichtigung ist es aber keineswegs. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

11.50

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf berichten, was mir eine Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion soeben mitgeteilt hat: Die Druckfehlerberichtigung betrifft den ange­schlossenen Text, der in der Regierungsvorlage vorhanden war, nicht jetzt in der Vorlage hier.

Da nun die Debatte geschlossen ist, erteile ich dem Berichterstatter zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung das Wort. – Bitte sehr. (Abg. Leichtfried: Aber das geht jetzt so nicht! Da kann jetzt ja jeder kommen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)