14.27

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Vorsitzender! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben drei Anträge zum Thema Meinungsäußerungsfreiheit im Internet, in den sozialen Medien, auf den Plattformen mit Monopolstellung gestellt, und mein Vorredner hat betont: Fakenews, Hass, Hetze sollten im Internet nicht vor­kommen. – Ja, da sind wir uns natürlich einig, nur die Frage der Definition von Fakenews geht sehr weit auseinander.

Was ist Hass im Internet? – Mir wäre eigentlich schon klar, was das ist, wir haben da ja auch ein umfassendes Strafrechtsinstrumentarium. Wenn man aber die Erfahrungen der letzten Jahre betrachtet, insbesondere mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutsch­land, weiß man, dass, wenn Fakenews – angebliche Fakenews – oder Hass im Netz bekämpft wurden, sehr oft ganz einfach Regierungskritik gelöscht wurde. (Beifall bei der FPÖ.) Das soll es nicht sein, das ist Teil der Meinungsfreiheit!

Gerade jetzt, seit Corona, aber auch schon seit 2015, bei der Flüchtlingsbewegung, sieht man genau, was da als Fakenews oder als Hass im Netz bezeichnet wird. Gerade bei Corona ist es ganz absurd. Da werden einfach Aussagen von Medizinern, völlig sachli­che Aussagen, die aber halt die Regierungslinie in Sachen Corona nicht teilen, wegen Hass im Netz gesperrt – also da kann ich nicht mit.

Ja, mit der Entstehung der sozialen Medien vor etwa 15 Jahren kam es zu einer De­mokratisierung des Internets. Der Dorfplatz, wie Kollege Gerstl gesagt hat, hat sich ins Internet verlegt. Das ist ja eigentlich etwas Positives, da brauche ich jetzt nicht alle paar Meter einen Polizisten aufzustellen. Auch die Österreicher haben eben die Möglichkeit erhalten, eigene Inhalte zu erstellen, zu verbreiten, zugänglich zu machen, unabhängig vom öffentlichen Rundfunk oder auch von sonstigen kommerziell orientierten Verlegern beziehungsweise parallel dazu.

So konnte da jeder sozusagen seine eigene Meinung veröffentlichen und sich einer öffentlichen Diskussion stellen, ohne dass eben ein Filter eingebaut ist. Ja, das führt natürlich auch zu Problemen, aber es gibt das Strafrecht, mit dem man diesen begegnen kann. Der Druck, der da gekommen ist, oder der Schrei nach Kontrolle hat wie gesagt leider oft seine Ursache in dem Wunsch, dass unbequeme, regierungskritische Meinun­gen verschwinden sollen.

Viele verschiedene Länder sind da eben auch schon gesetzlich aktiv geworden und zwingen Facebook und Co gerade dazu, unangenehme – sage ich jetzt – Meinungen zu löschen. Facebook ist dem jetzt einmal durch die Einrichtung eines neuen Aufsichtsgre­miums namens Oversightboard entgegengekommen. Jetzt wird eigentlich von diesem mit willkürlichen Personen besetzten Oversightboard entschieden, was letztlich veröf­fentlicht werden darf. Sicher, Facebook ist ein Privatunternehmen, aber angesichts der Monopolstellung, die es hat, gelten da schon auch dieselben Regeln wie für öffentliche Stellen. Insofern ist es problematisch, dass letztlich ein nicht demokratisches Organ da­rüber entscheidet, was veröffentlicht werden darf. Wir sind für den Vorrang des Rechts­staates: Letztlich sollen ordentliche Gerichte entscheiden.

Nein zu mittelbarer Zensur – nur zum Abschluss, weil auch die Frau Minister immer meint, es liegt keine Zensur vor –: Unter Zensur versteht man die Vorabverhinderung von Inhalten durch Behörden. Ja, das ist eine klassische Definition, aber ehrlich gesagt, wenn Videos, Redebeiträge auf Youtube nach wenigen Minuten verschwinden, dann ist das lupenreine Zensur, weil dieser Inhalt eben der Öffentlichkeit vorenthalten und nicht zugänglich gemacht wird. Es sind keine staatlichen Behörden – das ist ja das, was wir kritisieren –, sondern man bedient sich halt des verlängerten Arms der Konzerne, indem man sie zum Beispiel auch mittels Kommunikationsplattformen-Gesetz, welches unter Ihrer Ägide entstanden ist, dazu zwingt. Wir sprechen uns gegen diese Tendenz aus.

Ein positives Beispiel wäre Polen, das da ein eigenes Gesetz entworfen hat. Ich habe jetzt nicht mehr die Zeit, das zu erläutern. Das verfolgt jedenfalls einen anderen Ansatz, muss man sagen, obwohl Polen eigentlich wegen seiner Rechtsstaatlichkeit, die angeb­lich in Zweifel zu ziehen ist, immer in Diskussion steht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag.a Agnes Sirkka Pram­mer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.